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Behördenwegweiser

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Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.

Beschreibung

Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.

Online-Verfahren

Hinweise

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):

Darüber hinaus betreibt die IFG Ingolstadt AöR im Rahmen der Wirtschaftsförderung die Kommunale Immobilienplattform KIP (siehe Weiterführende Links).

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 03.02.2025