Gemeinderatssitzung; Erstellung einer Niederschrift
Beschreibung
Diese müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die Namen der anwesenden Gemeinderatsmitglieder,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterschreiben und vom Gemeinderat zu genehmigen.
Einsichtnahme beantragen
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist.
Der öffentliche Teil der Niederschriften kann online im Ratsinfoportal www.ingolstadt.de/sessionnet oder persönlich im Hauptamt der Stadt Ingolstadt eingesehen werden.
Die öffentlichen Niederschriften der Kommissionen und Beiräte sind ausschließlich über eine persönliche Einsichtnahme im Hauptamt der Stadt Ingolstadt einsehbar.
Für eine persönliche Einsichtnahme ist ein gültiges amtliches Ausweisdokument, wie der Personalausweis, vorzulegen. Um die gewünschte Niederschrift bereithalten zu können, ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung nötig.
Einen Anspruch auf Erteilung von Abschriften oder Fotokopien besitzen weder die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt noch die auswärts wohnenden wegen Grundbesitz oder gewerblicher Niederlassung berechtigten Personen. Nach Art. 54 Abs. 3 Satz 1 GO steht dieses Recht nur den Mitgliedern des Stadtrates für Beschlüsse zu.
Stadtrat und Ausschüsse:
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt
Bezirksausschüsse und Bürgerversammlungen:
Rathausplatz 2
85049 Ingolstadt
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei. Dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet.
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt):
- Ratsinformationssystem - Einsichtnahme in die Niederschriften beantragen
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Ingolstadt können Einsicht in die genehmigten Niederschriften zum öffentlichen Teil der Sitzungen des Stadtrates, der Ausschüsse und der Bezirksausschüsse sowie der Bürgerversammlungen nehmen. Dieses Recht steht auch auswärts wohnenden Personen zu, soweit ihr Grundbesitz oder ihre gewerbliche Niederlassung in Ingolstadt betroffen ist. - Ratsinfoportal der Stadt Ingolstadt
Im Ratsinfoportal erhalten Sie einen Überblick über die Zusammensetzung des Stadtrates sowie der Ausschüsse und Gremien. Zudem sind neben dem Jahressitzungsplan auch die Tagesordnungen und Beschlussvorlagen der öffentlichen Sitzungen sowie die Stadtratsanträge eingestellt.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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