Lebensmittelüberwachung
Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft mit unangemeldeten Betriebsbesichtigungen und gezielten Probenahmen Betriebe und die von ihnen hergestellten Produkte stichprobenweise darauf, ob die für den Verbraucherschutz geschaffenen Rechtsvorschriften von der Herstellung bis zum Endverbrauch auch wirklich eingehalten werden. Dabei werden zum Beispiel die in Gaststätten und Imbissständen angebotenen Speisen ebenso geprüft, wie die Waren aus dem Supermarkt oder in der Eisdiele von nebenan.
Wichtigste Rechtsgrundlage der Lebensmittelüberwachung ist neben einer Fülle von europäischen und nationalen Rechtsnormen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Weiterhin steht die Lebensmittelüberwachung allen Bürgern und Gewerbetreibenden auch beratend zur Seite.
Aufgaben der Lebensmittelüberwachung
Als Grundlage und zentrales Rahmengesetz für die Lebensmittelüberwachung dient das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Vom Gesetzgeber erteilte u.a. folgende Befugnisse für die Lebensmittelüberwachungsbeamtinnen und -beamten:
- Betriebe überprüfen
- Proben entnehmen
- Geschäftsunterlagen einsehen und Auskünfte fordern
- Sicherstellungen durchführen
- Betriebsschließungen veranlassen
- Wohnräume betreten (Grundrecht wird eingeschränkt - Art. 13 Grundgesetz)
Schwerpunkte der Überwachung
Die Lebensmittelüberwachung hat als Ziel, die Bevölkerung durch Überprüfungen und Betriebskontrollen vor gesundheitlichen Gefahren, wirtschaftlichen Benachteiligungen und Irreführung zu bewahren.
Schwerpunkte der Überwachung bei Betriebskontrollen
Betriebshygiene:
- Sauberkeit und Reinigung der Betriebsräume
- Baulicher Zustand
- Zustand der Gegenstände und Arbeitsgeräte
- Behandlung der Lebensmittel
Personalhygiene:
- Schutzkleidung
- Personalräume und -toiletten
- Bearbeiten, Verarbeiten, Zubereiten von Lebensmitteln
Lagerung von Lebensmitteln:
- Kühl- und Gefrierräume
- Trockenlager
- Baulicher Zustand der Räume
Warenverkehr:
- Wareneingang
- Rückverfolgbarkeit
Allgemein:
- Eigenkontrollen/HACCP
- Dokumentationspflicht
Zu kontrollierende Betriebe und Veranstaltungen
Zu kontrollierende Betriebe:
- Bäckereien
- Betriebskantinen
- Erzeuger- und Herstellerbetriebe
- Gaststätten und Imbissbetriebe
- Groß- und Einzelhandelsgeschäfte
- Großküchen
- Hotels / Pensionen
- Kindergärten und -horte
- Kioske
- Konditoreien / Eiscafes
- Metzgereien
- Tankstellen
- Gemeinschaftsverpflegung z.B. in Schule, Kindertagesstätte
- Viktualienmarkt
- Wochenmärkte usw.
Zu kontrollierende Veranstaltungen:
- Bürgerfest
- Christkindlmarkt
- Messeveranstaltungen
- Open-Air-Veranstaltungen
- Straßen- und Vereinsfeste
- Volksfeste usw.
Ahndung von Verstößen
Je nach Lage des Falles werden:
- Belehrungen ausgesprochen
- Gebührenfreie bzw. gebührenpflichtige Verwarnungen erhoben
- Bußgeldverfahren eingeleitet
- Strafanzeigen gestellt bzw. Strafverfahren eingeleitet
Beratung bei Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz
- Auskünfte über Rechtsvorschriften
- Betriebsbegehungen bei Neu- und Umbauten sowie vor Veranstaltungen
- Fragen über Betriebs- und Personalhygiene
- Informationen über Lebensmittel und Kennzeichnung
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