Infos zu den Wahlen
Aktuelle Wahlergebnisse finden Sie >> hier.
Aktuelle Pressemitteilungen des Wahlamtes
Informationen zur Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin am 9. Februar 2025
Wahlbenachrichtigungsbriefe
Um wählen zu können, ist eine Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt erforderlich. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis der Stadt Ingolstadt aufgenommen wurden, erhalten eine Wahlbenachrichtigung in Form eines Briefes. Derzeit gibt es 100.109 Wahlberechtigte (Stand: 13.01.2025 15:30 Uhr)
Dieser enthält alle wichtigen Informationen zum Wahlrecht, zur Möglichkeit der Briefwahl und zum zuständigen Wahllokal für die Urnenwahl am Wahlsonntag. Die Benachrichtigung muss bis spätestens 19.01.2025 jeder wahlberechtigten Person zugegangen sein.
Wer bis zu diesem Zeitpunkt die Wahlbenachrichtigung nicht erhält, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich beim Wahlamt erkundigen, ob sie/er im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Wahlbenachrichtigungsbrief gilt auch für eine Stichwahl
Der Wahlbenachrichtigungsbrief wird auch im Falle einer Stichwahl benötigt. Daher bitte die Wahlbenachrichtigung nach der Hauptwahl aufbewahren!
Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
- schriftlich (formlos oder mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antragsformular) oder
- online über das Bürgerservice-Portal www.ingolstadt.de/briefwahl
Hinweise zur schriftlichen Beantragung:
Bei der schriftlichen Antragstellung sind immer anzugeben: Familienname, Vorname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und ggf. eine abweichende Versandanschrift.
Der Antrag kann in einem ausreichend frankierten Umschlag dem Wahlamt (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) zugesandt werden. Er kann aber auch in den Briefkasten am Neuen Rathaus eingeworfen werden.
Es ist auch eine persönliche Vorsprache im Briefwahlamt (mit ausgefülltem Antrag!) möglich. Das Wahlamt befindet sich im Neuen Rathaus, Rathausplatz 4 (Sitzungstrakt im 2. Stock). Wer die Briefwahlunterlagen direkt mitnehmen will, muss neben dem ausgefüllten Antrag auch einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.
Öffnungszeiten des Wahlamts:
Mo bis Fr 08.00 bis 12.30 Uhr und
Mo und Di 13.30 bis 16.00 Uhr
Do 13.30 bis 17.30 Uhr
Unter anderem zur Vermeidung von Wartezeiten ergeht die dringende Empfehlung, die Unterlagen online oder auf dem Postweg zu beantragen.
Letzter Beantragungstermin ist Freitag, 07.02.2025, 15 Uhr.
Danach können Wahlscheine nur noch in absoluten Ausnahmefällen (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung am Wahlwochenende) ausgestellt werden.
Aber auch hier die Bitte: Erleichtern Sie dem Wahlamt die Arbeit, indem Sie die Unterlagen möglichst frühzeitig beantragen.
Wegen der Postlaufzeiten macht es auch keinen Sinn, am Donnerstag oder Freitag vor der Wahl noch schriftliche Anträge in den Rathausbriefkasten einzuwerfen. Wer sich spät für die Briefwahl entscheidet, muss die Unterlagen unbedingt persönlich im Wahlamt abholen, wenn er die Unterlagen noch rechtzeitig erhalten will.
Rücksendung des gelben Wahlbriefs an die Stadt Ingolstadt
Nach erfolgter Briefwahl kann der gelbe Wahlbrief innerhalb Deutschlands kostenfrei dem Wahlamt rückübersandt werden. Er kann aber auch im Rathausbriefkasten eingeworfen werden.
Wichtiger Hinweis: Gelbe Wahlbriefe können am Tag der Wahl (09.02.2025) nicht in den Urnenwahllokalen abgegeben werden.
Wer entgegen der Bitte des Wahlamts erst auf den letzten Drücker seinen Wahlbrief abgeben will, kann dies nur im Neuen Rathaus (Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt) tun!
Alle Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch gemacht haben, müssen dafür Sorge tragen, dass der gelbe Brief das Wahlamt der Stadt Ingolstadt rechtzeitig vor Auszählung der Stimmen (09.02.2025,18.00 Uhr) erreicht.
Da die Wahlbriefe den zuständigen Wahlvorständen zugeordnet werden müssen, wäre das Wahlamt für eine frühzeitige Rücksendung sehr dankbar.
Telefonische Erreichbarkeit des Wahlamts
Für Rückfragen ist das Wahlamt ab sofort unter der Telefonnummer 0841 305-1266 erreichbar.
Briefwahl zur Oberbürgermeisterwahl am 09.02.2025 und zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Bei der Oberbürgermeisterwahl können vorsorglich Briefwahlunterlagen auch für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl beantragt werden. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, vorliegen.
Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.
Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis
Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269
Wahlhelfer
Damit Wahlen in Ingolstadt nach den demokratischen Prinzipien ordnungsgemäß durchgeführt werden können, sind am Wahlsonntag bis zu 1500 ehrenamtliche Wahlhelfer im Einsatz. Wahlhelfer kann jeder werden, der zur jeweiligen Wahl wahlberechtigt ist. Tagsüber überwachen die Wahlhelfer am Wahltag die Wahlhandlung. Außerdem geben sie Stimmzettel aus, führen das Wählerverzeichnis und beantworten die Fragen der Wähler zum Ablauf bei der Stimmabgabe. Nach Schließung der Wahllokale ermitteln sie das Wahlergebnis im Wahllokal.
Zeitliche Inanspruchnahme & Vergütung des Ehrenamts
In den allgemeinen Wahllokalen in den Stadtgebieten wird bis 18:00 Uhr in zwei Schichten gearbeitet. Die Einteilung nimmt der Wahlvorsteher kurz vor dem Wahltermin vor und informiert seine Teammitglieder. An der Auszählung der Stimmen ab 18:00 Uhr nehmen dann wieder alle teil.
Wer ein Wahlteam als Wahlvorsteher oder stellvertretender Wahlvorsteher leitet, erhält ebenso wie der Schriftführer in der Regel in der Woche vor dem Wahltermin eine ca. einstündige Wahleinweisung. Die anderen Teammitglieder (Beisitzer) werden am Wahltag vom Wahlvorsteher mit ihren Aufgaben vertraut gemacht.
Alle Wahlvorsteher, stellvertretende Wahlvorsteher und Schriftführer erhalten 80 Euro (Beisitzer und Wahlhelfer 60 Euro).
Bewerbung
Wenn Sie gerne am Wahlsonntag mithelfen wollen, wäre es von Interesse, ob Sie ausschließlich in einem Wahllokal in Wohnortnähe eingesetzt werden wollen, oder ob Sie auch flexibel überall in Ingolstadt eingesetzt werden können. Bitte teilen Sie uns auch Ihre Kontaktdaten (Telefon, Mobil, E-Mail) mit, damit ihr Wahlvorstand vor der Wahl die nötigen Absprachen treffen kann.
>> Hier gelangen Sie zum Eingabeformular.
Wer tatsächlich zum Einsatz kommt, erhält rechtzeitig eine schriftliche Berufung vom Wahlamt. Es enthält die notwendigen Informationen (Wahllokal, Funktion, evtl. Schulungstermin).
Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer
Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:
- Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
- Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
- Bundeswahlgesetz
- Bundeswahlordnung
- Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
- Europawahlordnung
- Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
- Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
- Satzung der Stadt Ingolstadt zur Wahl des Migrationsrats
Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Die Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de.
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de.
Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich zu Ihren Rechten sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.
Ihre Ansprechpartner zum Thema Wahlhelfer
Wahlorganisation der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: wahlhelfer@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1264 und -1265
Unterlagen zur Wahlhelferschulung
Oberbürgermeisterwahl Allgemeine Stimmbezirke am 09.02.2025 (Stichwahl evtl. am 23.02.2025)
Schulungsunterlagen für die Allgemeinen Wahlbezirke (Urnenwahl):
- Wahlhelferschulung für Allgemeine Wahlbezirke (Urnenwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 02.01.2025)
- Wahlniederschrift
- Schnellmeldung
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
- Übersicht zur Behandlung von Wahlscheinen im Allgemeinen Wahlbezirk
Oberbürgermeisterwahl Briefwahlbezirke am 09.02.2025 (Stichwahl evtl. am 23.02.2025)
Schulungsunterlagen für die Briefwahlbezirke (Briefwahl):
- Wahlhelferschulung für Briefwahlbezirke (Briefwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 02.01.2025)
- Wahlniederschrift
- Schnellmeldung
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
Bundestagswahl Allgemeine Stimmbezirke am 23.02.2025
Schulungsunterlagen für die Allgemeinen Stimmbezirke (Urnenwahl):
- Wahlhelferschulung für Allgemeine Wahlbezirke (Urnenwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 02.01.2025)
- Wahlanweisung für den Wahlvorstand
- Wahlniederschrift
- Schnellmeldung
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
- Übersicht zur Behandlung von Wahlscheinen im Allgemeinen Wahlbezirk
- Sonderhinweise zur gleichzeitigen Durchführung von Oberbürgermeister-Stichwahl und Bundestagswahl
- Handreichung Fasching
Bundestagswahl Briefwahlbezirke am 23.02.2025
Schulungsunterlagen für die Briefwahlbezirke (Briefwahl):
- Wahlhelferschulung für Briefwahlbezirke (Briefwahl) mit Ablauf der Wahl und Auszählung der Stimmen (Stand: 02.01.2025)
- Wahlanweisung für den Wahlvorstand
- Wahlniederschrift
- Schnellmeldung
- Übersicht zur Stapelbildung bei der Auszählung
- Sonderhinweise zur gleichzeitigen Durchführung von Oberbürgermeister-Stichwahl und Bundestagswahl
- Handreichung Fasching
Bitte überprüfen Sie kurz vor dem Wahltag rechtzeitig auf dieser Seite, ob sich noch Änderungen bei der Durchführung Wahl ergeben haben.