Seiteninhalt

Europawahl

Amtliches Endergebnis der Europawahl 2024

Europawahl am 9. Juni 2024 - Wahlergebnisse

Wahlbenachrichtigung zur Europawahl

Mit der Wahlbenachrichtigung werden Wahlberechtigte darüber informiert, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung erhalten Sie spätestens drei Wochen vor der Wahl.

Die Benachrichtigung enthält beispielsweise Angaben

  • zum Wahltag,
  • zur Wahlzeit,
  • zum Ort des Wahlraumes und
  • ob dieser barrierefrei erreichbar ist sowie
  • zur Möglichkeit der Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte können zunächst nur im genannten Wahlraum wählen. Auf Antrag können sie jedoch einen Wahlschein erhalten, der ihnen die Möglichkeit zur Briefwahl oder das Aufsuchen eines anderen Wahlraumes im Stadtgebiet Ingolstadt (weil beispielsweise „ihr“ Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar ist) gibt.

In der Regel wird im Wahlraum mit der Wahlbenachrichtigung der Nachweis erbracht, dass man dort wahlberechtigt ist. Der Personalausweis oder Reisepass sollte jedoch zusätzlich bereitgehalten werden, um sich ausweisen zu können. Die Wahlbenachrichtigung wird vom Wahlvorstand einbehalten.

Sie sind in Ingolstadt wahlberechtigt, wenn Sie am Wahltag  volljährig sind und seit mindesten drei Monaten in Ingolstadt mit Hauptwohnung gemeldet sind. Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.


Die Wahlergebnisse vergangener Europawahlen

Europawahlen vom 09.06.2024

Europawahlen vom 26.05.2019

Europawahlen vom 25.05.2014

Europawahlen vom 07.06.2009

Europawahlen vom 15.06.2004

Wahlanalysen und Ergebnisse der Europawahlen