Gutachterausschuss
Der Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstückes hängt von einer Vielzahl von wertbeeinflussenden Umständen ab. Nach §192 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbstständige, unabhängige, nicht weisungsgebundene Gutachterausschüsse zu bilden. Dieses Wertermittlungsgremium ist mit Fachleuten aus den Bereichen des Baurechts, des Vermessungswesens, der Rechtskunde, der Finanzverwaltung, der Immobilienwirtschaft und der Architektur besetzt.
Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückwertermittlung. Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die nach Weisung des Vorsitzenden die Geschäfte des Gutachterausschusses führt.