Klima & Energie
Kampagne für ein gutes Klima
„Wende gut, alles gut“ oder „Gut Ding will Eile haben“ – mit diesen und ähnlichen pfiffigen Sprüchen wirbt die Stadt nun für ihr Klimaziel 2035. Denn bis dahin soll Ingolstadt klimaneutral werden, das hat der Stadtrat bereits im Juni 2022 mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Klimaneutral heißt, dass die Stadt ab 2035 ... mehrDas Förderprogramm endete zum 30.09.2023 (mit Ausnahme für Inhaber/-innen eines IngolstadtPasses bis 31.12.2023)
Aufgrund des großen Erfolgs der Förderung im Jahr 2021 mit 197 geförderten Lastenrädern hat der Stadtrat am 08.12.2022 ein neues Förderprogramm beschlossen. Die neu aufgelegte Lastenradförderung unterstützt den Neukauf oder Leasing von Lastenfahrrädern/-pedelecs mit 25 Prozent der Netto-Kosten bis zu einer maximalen Förderhöhe von 750 Euro. Für Inhaber/-innen des IngolstadtPasses verdoppelt sich ... mehrDas Förderprogramm endet zum 30.09.2023
Der Stadtrat hat am 16. Mai 2023 beschlossen, weiterhin den Kauf einer Mini-Solaranlage mit einer Leistung von mindestens 300 und maximal 600 Watt und zusätzlich die Installation einer PV-Anlage und/oder einen Batteriespeicher ab dem 1. Juli 2023 zu fördern. Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts. Nahezu die ... mehrDigitale Umfrage zu Erfahrungen und Ideen vor Ort
Überschwemmungen, Starkregen, Hitze und Trockenheit sind schon heute spürbare Folgen des Klimawandels in Ingolstadt. Diese Folgen wirken sich auf verschiedene Bereiche, u. a. auf die Wasserwirtschaft, die menschliche Gesundheit und die Landwirtschaft aus. Nun erarbeitet die Stadt Ingolstadt gemeinsam mit den Büros B.A.U.M. Consult und GreenAdapt ein umsetzungsorientiertes Konzept, um den Folgen ... mehrZweiter Teil des Elektromobilitätskonzepts startet jetzt
Ab sofort läuft eine Online-Umfrage zum Mobilitätsangebot auf www.ingolstadt-macht-mit.de. Dabei gibt es sogar etwas zu gewinnen. Der erste Teil des Elektromobilitätskonzeptes hat sich mit dem erforderlichen Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur beschäftigt. Der Fokus hier lag vorrangig auf dem motorisierten Individualverkehr. Im zweiten Teil geht es nun um das gesamte Mobilitätsangebot in Ingolstadt. Konkret wird ... mehr#klimahacks - Sofortmaßnahmen, die wirken
Neben den großen Handlungsbereichen Wirtschaft, Energie und Verkehr spielt auch das private Handeln und der Alltag der privaten Bürger:innen eine entscheidende Rolle für eine klimagerechte Stadtgestaltung. Die Konsum- und Ernährungsweise, Ent- und Versorgungsthemen sowie die Nutzung und Integration grüner Infrastrukturen wirken sich unmittelbar auf die Emissionen im alltäglichen Leben aus. Verringert ... mehrIngolstadt wird bis zum Jahr 2035 klimaneutral
Am 2. Juni 2022 hat der Stadtrat das Klimaschutzkonzept mit dem Ziel Klimaneutralität bis 2035 beschlossen. Das bisher gültige Ziel, Klimaneutralität bis 2050, wird damit um 15 Jahre vorgezogen. Nach einer zweistündigen Debatte im Stadtrat war am Ende ein einheitliches Stimmungsbild zu erkennen: Klimaschutz sei längst überfällig und jetzt sei der richtige Zeitpunkt gekommen, ... mehrSolar- und Gründachpotenzialkataster
Mit dem Solarpotenzialkataster bekommen Sie für Ihr Haus eine unabhängige und kostenlose Analyse, ob und wie Ihr Dach für die Nutzung von Sonnenenergie geeignet ist. Zusätzlich erhalten Sie Hinweise zu Planung und Bau einer eigenen Solaranlage.
Mit dem Gründachkataster bieten wir Ihnen eine weitere Informationsquelle. Gründächer binden Feinstaub, produzieren Frischluft und halten Niederschläge zurück. Das Kataster zeigt alle Dachflächen, die sich für Begrünung eignen.
Den Zugang zu beiden Kataster finden Sie hier
Energiewende in Ingolstadt
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass bis 2030 der größte Anteil unseres Energiebedarfs durch regenerative Energieträger wie Wind, Wasser, Sonne, Biomasse und Geothermie gewährleistet werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen sind große Anstrengungen im privaten, wie auch im öffentlichen Bereich nötig.
Die Stadt Ingolstadt ist bestrebt den „Energetischen Dreisprung“ umzusetzen, das heißt:
1. Energieverbrauch vermeiden
2. Energieeffizienz steigern
3. Erneuerbare Energien ausbauen
Informationen zum "Energetischen Dreisprung" finden Sie >> hier.
Weitere Maßnahmen in Ingolstadt:
Energiewende in der Region Ingolstadt (Planungsregion 10)
Die Region Ingolstadt ist eine von 18 Planungsregionen in Bayern und umfasst die Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d. Ilm und die kreisfreie Stadt Ingolstadt.
Auch in den umliegenden Landkreisen Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen und Pfaffenhofen a.d. Ilm wird die Energiewende vorangetrieben.
Eichstätt:
Neuburg-Schrobenhausen:
Pfaffenhofen a.d. Ilm:
Energieberatung & Fördermittel
Energieberatungsangebot von VerbraucherService Bayern und Verbraucherzentrale
Der VerbraucherService Bayern bietet zusammen mit der Stadt Ingolstadt eine kostenlose mindestens 30-minütige Energieberatung in der Beratungsstelle des VerbraucherService Bayern (Kupferstraße 24, 85049 Ingolstadt) an.
Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer 0841 95159990 nötig. Zusätzlich besteht ein umfangreiches weiterführendes Beratungsangebot in Form von Energie-Checks beim Bürger vor Ort.
Die Energieberatung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Hier berät der VerbraucherService Bayern
Darüber hinaus bietet die Verbraucherzentrale Online-Vorträge und -Sprechstunden an. Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen/
verbraucherzentrale-energieberatung.de/veranstaltungen-erneuerbare-energien/
www.verbraucherzentrale-bayern.de/veranstaltungen
Energieberatung der Stadtwerke Ingolstadt
Sparen Sie Energie und Kosten mit den kostenlosen EnergiesparChecks
10.000 Häuser Programm
Energieatlas Bayern
Informationen zur Energieförderung
Tipps & Links
Informationen zum Thema Klima & Energie:
- Test: So groß ist dein ökologischer Fußabdruck
- Kompetenzzentrum Plusenergiegebäude
- Deutscher Klimapreis der Allianz Umweltstiftung
Publikationen zum Thema Klima & Energie:
- European Green Deal - Europäischer Grüner Deal | EU-Kommission (europa.eu)
- Klimaneutrales Deutschland 2045 - www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz
- Klimaschutzbericht 2021 - Kabinett hat Klimaschutzbericht 2021 beschlossen (bundesregierung.de)
- Achter Monitoring-Bericht „Die Energie der Zukunft“ (bmwi.de)
- Klimaschutz Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - BMUV
- Klimaschutzplan 2050 - Der Klimaschutzplan 2050 – Die deutsche Klimaschutzlangfriststrategie - BMUV
- Klimaschutzprogramm 2030 - Klimaschutzprogramm 2030 | Publikation - BMUV
- Klimaschutz in Zahlen (2021) - Klimaschutz in Zahlen (2021) | Publikation - BMUV
- Bayerische Klimaschutzoffensive - Bayerisches Klimaschutzgesetz (bayern.de)
- Klimaschutz in Bayern - www.stmuv.bayern.de
- Klimaschutzprogramm Bayern - Klimaschutzprogramm Bayern
Links zum Thema Klima & Energie:
- Agora Energiewende
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Technologie
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Klimawandel meistern
- Bildungsserver Klimawandel
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- CO2-Kompensation
- Earthbook-die Erde geht online
- Fördermöglichkeiten Erneuerbare Energien (BAFA)
- Heizkostensparer
- Klimareporter
- Bayerisches Landesamt für Umwelt
- Stadtwerke Ingolstadt
- Strom Report
- Umweltbundesamt
- Windenergie in Bayern
Links zum Thema umweltfreundliche Mobilität
- Mitfahrzentralen - zum Beispiel www.simplyhop.com
Wissenswertes zur Energiewende
Netzausbau
Hintergrund
Im Zuge der Energiewende sollen/müssen die Stromnetze verstärkt und ausgebaut werden. Um Strombüberschüsse von den Stromüberschussgebieten in Norddeutschland (Windstrom) in die prognostizierten Strommangelgebiete in Süddeutschland (Wegfall Kernenergie) zu leiten sollen nach derzeitigem Entwurf des Netzentwicklungsplans zwei Hochspannungsgleichstromübertragungsleitungen (HGÜL) gebaut werden. Die räumlichen Verläufe werden als Korridore im Netzentwicklungsplan festgestellt.
Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben am 26. April 2021 den Entwurf des überarbeiteten Netzentwicklungsplan 2021-2035 (NEP) der Bundesnetzagentur vorgelegt. Die durch die Auslegung eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Bundesnetzagentur bei der weiteren Prüfung berücksichtigt. Am 14. Januar 2022 bestätigte sie den NEP.
Wie in den bisherigen Netzentwicklungsplänen wurde auch aktuell ermittelt, welche Maßnahmen aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers in den kommenden Jahrzehnten zur bedarfsgerechten Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Stromnetze notwendig sein werden.
Durch die am 24. Juni 2021 vom Bundestag verabschiedete Novellierung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) und die darin enthaltene Verschärfung des Emissionsminderungspfades ändern sich auch die Rahmenbedingungen für die zukünfitgen Netzentwicklungspläne.
Textfassung
Bestätigung Netzentwicklungsplan 2021-2035
Kartographische Darstellung
Energieausweis: Wer muss was?
Fakten-Check der Energieberatung des VerbraucherService Bayern
Klarheit schaffen über die energetische Qualität eines Gebäudes und über die zu erwartenden Energiekosten – das soll der Energieausweis laut Energieeinsparverordnung (EnEV) leisten. Seit es ihn gibt, wird er jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse.
Petra Herzog, Expertin des VerbraucherService Bayern, Beratungsstelle Ingolstadt erläutert die Eckpunkte.
Was steht drin?
Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten oder bei Verkauf oder Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten, die älter als 1977 sind, und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten ist nur der Bedarfsausweis zulässig.
Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands. „Hier handelt es sich ganz klar um Empfehlungen“, betont Petra Herzog „Niemand ist verpflichtet, die Liste abzuarbeiten. Am besten bespricht man mit einem Energieberater, was möglich und sinnvoll ist.“
Wer braucht einen Energieausweis?
Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wichtigsten Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit.
„Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Petra Herzog klar.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Ein Energieausweises muss von Fachleuten mit besonderer Qualifikation ausgestellt werden. Ein amtliches Zertifikat oder eine vollständige Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Hilfreich ist die Liste der dena (www.dena.de/newsroom/energieeffizienz-expertenliste/). Sie bietet jedoch keine Gewähr für die Qualität der gelisteten Anbieter.
Wichtig ist: Ein Energieausweis ersetzt keine Energieberatung. „Wer plant, die Empfehlungen umzusetzen, sollte unbedingt eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen“, empfiehlt Petra Herzog.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie hilft die Energieberatung des VerbraucherService Bayern: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherservice-bayern.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Im Sinne der Energiewende soll bis 2025 40 bis 45 Prozent unseres Stroms aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Dieser Anteil soll bis 2050 auf 80 Prozent steigen.
Damit dieses Ziel erreicht werden kann, wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 erstmals in Kraft trat, geschaffen. Ziel des EEG war es, den jungen Technologien wie Wind- und Sonnenenergie durch feste Vergütungen sowie durch die garantierte Abnahme und die vorrangige Einspeisung des Stroms, den Markteintritt zu ermöglichen.
Weitere Informationen finden Sie in der Gesetzesfassung des EEG 2021
Kommunales Energiemanagement (KEM)
Die Bedeutung des kommunalen Energiemanagements wächst stetig. Steigende Energiepreise sowie die damit verbundene Notwendigkeit der Energieeinsparung und der möglichst effizienten Nutzung der Energieressourcen sind wichtige Gründe dafür.
Strategisches Ziel eines KEM ist die Kostensenkung und die Verbrauchsoptimierung für Energie (Strom, Wärme, Wasser) in kommunalen Liegenschaften. So können z. B. mit Hilfe von intelligenten Zählern sog. "Smart Metern" Verbrauchsdaten automatisiert aufgezeichnet und an eine zentrale Meldestelle (Server) geschickt werden. Die Daten werden dort über ein Datenmanagementsystem kontinuierlich analysiert und archiviert.
So können Energieverbrauchswerte festgestellt werden und z. B. Schwachstellen der bestehenden technischen Anlagen entdeckt oder Optimierungspotentiale ermittelt werden. Oft kann durch gering-investive Maßnahmen der Betrieb der Anlage entscheidend verbessert werden. Beispielsweise können durch eine optimierte Leit- und Regeltechnik oder durch differenzierte Temperaturregelungen für Schulen und Bürogebäude (Heizen nach Stundenplan/ Arbeitszeiten) große Einsparungen, insbesondere auch im bereits sanierten Gebäudebestand erreicht werden.
Mit Hilfe eines intelligenten KEM können technische Möglichkeiten ausgeschöpft werden, durch die sich die notwendigen Systeminvestitionen unter Einbeziehung von Fördermitteln bereits nach 2 bis 3 Jahren amortisieren können. Zudem ist jederzeit eine lückenlose detaillierte Dokumentation der Verbrauchsdaten (Energiebericht) möglich.
Wissenswertes für Kinder
Test: So groß ist dein ökologischer Fußabdruck