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Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)

Alle wichtigen Informationen zur FQA sind in folgendem Flyer zusammengefasst:

zum Flyer

Die FQA (ehemals Heimaufsicht) bietet den Bürgern und sonstig Interessierten Beratung zum Bay. Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) und der dazu ergangenen Rechtsverordnung. Die Überprüfung in stationären Einrichtungen für pflegebedürftige Volljährige und Behinderte und sonstigen Wohnformen nach dem PfleWoqG erfolgt grundsätzlich unangemeldet.

Nicht in die Zuständigkeit der FQA fällt die Tagespflege.

Aufgabe der FQA ist es, die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Einrichtungen und der sonstigen in den Anwendungsbereich fallenden Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen.

Die FQA fungiert auch als unabhängige und vertrauliche Beschwerdestelle für Bewohnerinnen und Bewohner der genannten Wohnformen, deren Angehörige sowie auch für die Mitarbeiter dieser Einrichtungen.

Rechtliche Grundlagen:

Gesetz zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung - Bayerisches Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG)

Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (AVPfleWoqG)

Kontakt: Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

  • Telefon:  0841 305-2507, -2508, -2509
  • Fax:  0841 305-2504

E-Mail: fqa@ingolstadt.de

Sie finden uns im Gebäude Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt.

„Patienten- und Pflegebeauftragter“ der Bayerischen Staatsregierung

Der Patienten- und Pflegebeauftragte der Bayerischen Staatsregierung versteht sich als Sprachrohr der Patientinnen und Patienten, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sowie aller professionell oder ehrenamtlich Pflegenden. Er ist ressortübergreifend tätig und regt geeignete Verbesserungen im Themenbereich „Gesundheit und Pflege“ an. Er steht als Ansprechpartner zu Verfügung und bearbeitet an ihn gerichtete Anliegen. 

Weitere Informationen und alle Möglichkeiten der Kontaktaufnahme können Sie auf der Internetseite www.patientenportal.bayern.de finden.

Die Funktion des Beauftragten ergibt sich aus dem Bayerischen Beauftragtengesetz (www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBeauftrG/true).