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Kommunale Bildungseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunalen Bildungseinrichtungen zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie über den Internetauftritt der Volkshochschule Ingolstadt.
Richtlinie für die Volkshochschule Ingolstadt
(PDF, 37 kB, 03.04.2019 | Dokument vorlesen)