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Behördenwegweiser

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Kommunale Bücherei / Bibliothek; Beantragung eines Ausweises

Sie erhalten nach der Anmeldung einen Büchereiausweis oder Bibliotheksausweis. Für die Benutzung einer kommunalen Bücherei oder Bibliothek müssen Sie in der Regel eine Gebühr bezahlen.

Beschreibung

Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.

Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z. B. 1 Jahr), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Für die Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek) können Gebühren erhoben werden.

Voraussetzungen

Sie erhalten den Ausweis, wenn Sie sich bei einer Bibliothek oder Bücherei anmelden.

Informationen zu den Nutzungsgebühren

Ausleihe

  • Die Leihfrist beträgt 28 Tage.
  • Für die Onleihe gelten folgende Sonderregelungen:
    E-Books: 21 Tage, E-Audios: 7 Tage, E-Videos: 3 Tage, E-Paper: 1 Tag bzw. 2 Stunden.
  • Die Ausleihe von Kinder- und Jugendmedien ist mit Leseausweisen für Kinder bis 18 Jahren kostenlos: Analoge Medien (Bücher, Spiele, Hörbücher, DVDs, CDs) aus den Kinder- und Jugendbereichen sind für alle Leserinnen und Leser kostenlos. Digitale Medien sind mit kostenlosen Leseausweisen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre ab 01.06.2023  kostenlos.
  • Für die Entleihung aller anderen Medien wird eine Ausleihgebühr erhoben.
    Sie beträgt
    • als 3-Monatsgebühr 11 Euro
    • als Jahresgebühr 30 bzw. 18 Euro mit Ermäßigung für Erwachsene 
    • als Jahresgebühr 13 Euro für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren (bei Ausleihe aus den Erwachsenenbeständen)
    • Familienkarte  40 Euro (Personen im Familienverband mit gleichem Haupt- bzw. Nebenwohnsitz)
    • Tagesgebühr 5 Euro
  • Eine ermäßigte Jahresgebühr von 18 Euro gilt für:
    • Schülerinnen, Schüler und Studierende über 18 Jahren 
    • Schwerbehinderte Personen
    • Arbeitslose und Personen mit Leistungen nach SGB II, III oder XII oder IngolstadtPass
    • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst sowie im freiwilligen sozialen, ökologischen und kulturellen Jahr
    • Personen mit bayerischer Ehrenamtskarte
Bitte jeweils Ausweis bzw. Bescheid vorlegen. 
  • Innerhalb des bezahlten Zeitraumes können Sie beliebig oft und beliebig viele Medien entleihen.
  • Eine Verlängerung der Leihfrist ist grundsätzlich zweimal möglich.
    Nicht verlängern kann man:
    • bei Medien, die bereits zweimal verlängert wurden
    • bei Vormerkung durch einen anderer Leserin oder anderen Leser
    • bei abgelaufener Ausleihgebühr bei gesperrtem Leseausweis
Die Verlängerung ist im Internet, telefonisch zu den Öffnungszeiten oder persönlich möglich.
Bei abgelaufener Ausleihgebühr oder vorgemerkten Medien klicken Sie bitte hier, um eine E-Mail zu schicken.

Bankverbindung

Für Überweisungen benutzen Sie bitte die folgende Bankverbindung:

Sparkasse Ingolstadt
Kontonummer: 927
Bankleitzahl: 721 500 00
 

oder bei Sepa-Überweisung:
Sparkasse Ingolstadt
IBAN: DE48 7215 0000 0000 0009 27
BIC: BYLADEM1ING

Als Verwendungszweck geben Sie bitte an:

Für Versäumnis- und Mahngebühren: 42/AO2024/5122
Für Jahresgebühr, 3-Monatsgebühr:   42/AO2024/5119
Für Medienersatz:                               42/AO2024/5123


Geben Sie bitte auch Ihre Leseausweisnummer und/oder Ihren Namen im Verwendungszweck an!

Telefonnummern und E-Mail-Adressen finden Sie >> hier.

Gebühren & Satzungen

(die in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlichte Fassung ist bindend)

Mahnungen

Mahnschreiben werden von der Stadtbücherei Ingolstadt per Briefpost oder auf Wunsch per E-Mail verschickt, in der Regel ab der 2. Überschreitungswoche.

Für das erste Mahnschreiben/E-Mail werden laut Gebührensatzung der Stadtbücherei 4 Euro berechnet. Für die 2. Mahnung werden 12 Euro berechnet. Danach wird ein Leistungsbescheid fällig, der laut Satzung 36 Euro kostet. Die Gebühr wird mit Verschicken der Mahnung fällig, unabhängig davon, ob sich das Schreiben/E-Mail mit der Rückgabe der Medien überkreuzt.

Für die aktuellen Kontaktinformationen (Briefadresse und E-Mail-Adresse) trägt jede Leserin und jeder Leser selber die Verantwortung.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> Satzungen der Stadtbücherei.

Kontakt:

Säumnisgebühren - nie wieder bezahlen?

Ab sofort können sich Leserinnen und Leser, die eine E-Mail-Adresse in der Stadtbücherei bekanntgeben, für den kostenlosen Erinnerungsservice eintragen (lassen).
Die Erinnerungs-E-Mail wird von der Stadtbücherei automatisch geschickt, wenn herkömmliche Medien, die aus der Bücherei entliehen wurden, sich kurz vor dem Rückgabedatum befinden und eine Rückgabe oder Verlängerung nötig ist.
Herkömmliche Medien sind Bücher, CDs, DVDs, Spiele, Zeitschriftenhefte u.a. aus den Standorten Herzogskasten, Bücherbus und Stadtteilbücherei Südwest.

Die Erinnerungs-E-Mail wird 3 Tage vor Fälligkeitstermin verschickt. Im Idealfall erfolgt eine Reaktion der Leserin oder des Lesers rechtzeitig, so dass keine Säumnisgebühren fällig werden.
Es findet keine automatische Verlängerung des Leihgutes statt, jede Leserin und jeder Leser muss sich also immer noch eigenverantwortlich um die Verlängerung oder Rückgabe innerhalb von 3 Tagen kümmern. Hierbei kann die 24-Stunden-Rückgabemöglichkeit am Herzogskasten gute Dienste leisten oder die Internetverlängerung, die ebenfalls ständig verfügbar ist.

Also gute Voraussetzungen für alle Leserinnen und Leser, künftig  keine ärgerlichen Säumnis- und Mahngebühren mehr zu bezahlen.

Und so melde ich mich für den Erinnerungsservice an:

  1. Die E-Mail-Adresse entweder persönlich oder per E-Mail der Bücherei bekanntgeben (stadtbuecherei@ingolstadt.de) mit Angabe der Ausweisnummer und dem Stichwort „Erinnerungsservice“. Jede  Leserin und jeder Leser kann die E-Mailadresse auch selber im Internet bei ihren/seinen gespeicherten Kontaktdaten ergänzen: unter Bibliothekskatalog OPAC, dann Ausweisnummer und Passwort bei Login eingeben und auf „Persönliche Daten“ klicken
  2. Wenn die E-Mailadresse bereits in der Stadtbücherei hinterlegt ist, ebenfalls die Kontaktdaten aufrufen (siehe oben) und auf „Benachrichtigungen" klicken und den gewünschten Service  auswählen und speichern.
  3. Die eingetragene E-Mail-Adresse kann unter „Persönliche Daten“ überprüft werden.

Der Erinnerungsservice wird ausschließlich per E-Mail verschickt, Nachrichten per SMS oder Briefpost sind nicht möglich. Eine Änderung der E-Mail-Adresse muss entweder selber vorgenommen werden oder der Stadtbücherei angezeigt werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter >> Satzungen der Stadtbücherei bzw. unter Mahnungen.

Zum Internetauftritt der Stadtbücherei Ingolstadt

Zum Internetauftritt der Stadtbücherei Ingolstadt

Online-Verfahren

Verfahrensablauf

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek / Bücherei ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis / Büchereiausweis sofort vor Ort
  • Beantragen Sie den Büchereiausweis online erhalten Sie eine E-Mail und können den Ausweis zu den Öffnungszeiten in der Stadtbücherei im Herzogskasten abholen.

Hinweise

Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek / Bücherei mitzuteilen.

Kosten

Die Gebühren sind in der Satzung festgelegt.

Rechtsgrundlagen

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