Gebühren, Satzung, Mietinstrumente
Satzung
Satzung der Städtischen Simon-Mayr-Sing- und Musikschule
Gebühren
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule ist eine öffentliche Bildungseinrichtung und bietet als solche sozialverträgliche Gebühren. Sie gewährt u. a. Geschwister- und Sozialermäßigungen und steht allen Menschen offen (siehe Gebührensatzung).
Ermäßigungen für Familien
Belegen Geschwister oder Kinder und deren Eltern den Instrumental- und Vokalunterricht, wird folgende Familienermäßigung auf die Gesamtgebühr gewährt:
Bei 2 Familienmitgliedern: 20 Prozent
Bei 3 und mehr Familienmitgliedern: 30 Prozent
Mehrfächerbelegung
Bei der Belegung von zwei oder mehr Instrumenten bei einem Schüler (Tarif I) wird auf die Gesamtgebühr 20 Prozent Ermäßigung gewährt. Dies gilt nicht, wenn bereits eine Familienermäßigung gewährt wurde.
Sozialermäßigung
Schüler, deren Eltern Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder den IngolstadtPass beziehen, können bei Vorlage der Leistungsbescheide bis zu 50 Prozent Sozialermäßigung erhalten. Zudem können die Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden.
Mietinstrumente
Die Städtische Simon-Mayr-Sing- und Musikschule stellt auf Antrag und im Rahmen der Kapazitäten Mietinstrumente zur Verfügung (siehe Satzung).
Kündigung
Der Schulbesuch kann mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum 31.12., 31.3. oder 31.7. des jeweiligen Schuljahres durch schriftliche Erklärung oder mittels der Online-Kündigung eines volljährigen Schülers oder seines Erziehungsberechtigten beendet werden.