Nachschulische Betreuung
Die nachschulische Betreuung umfasst die Mittagsbetreuung an Grundschulen, die gebundene Ganztagsschule und die offene Ganztagsschule.
An fast allen Grundschulen in Ingolstadt sind je nach Bedarf Mittagsbetreuungsgruppen eingerichtet. Diese Betreuung unterstützt die Erziehungsarbeit des Elternhauses und der Schule und ist ein sozial- und freizeitpädagogisches Angebot an Schulen.
Mittagsbetreuung/Randbetreuung an Ingolstädter Grundschulen
Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen sowie den Eltern in der Erziehungsarbeit zur Seite zu stehen, wird die Mittagsbetreuung an Ingolstädter Grundschulen bedarfsorientiert an jeder Grundschule eingerichtet.
Mögliche Betreuungszeiten sind hier die sogenannte „kurze“ Mittagsbetreuung bis 13 bzw. 14 Uhr mit spielerischen, freizeitpädagogisch orientierten Elementen sowie die „verlängerte“ Mittagsbetreuung bis mindestens 15:30 oder 16:30 Uhr (je nach Bedarf) mit Mittagessen sowie Hausaufgabenbetreuung.
Ergänzend zur Mittagsbetreuung gibt es an Grundschulen mit gebundenen Ganztagsklassen eine Randbetreuung im Anschluss an den Unterricht.
Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2024/2025 ist bereits abgelaufen. Bei Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte telefonisch (0841 305-45655 / 305-45654) oder per E-Mail (nachschulischebetreuung@ingolstadt.de) an uns.
Sollten Sie nach der Anmeldefrist neu zugezogen sein oder eine berufliche Tätigkeit aufnehmen wollen, können Sie sich wegen unterjähriger Betreuungsmöglichkeiten auch nach Ablauf der Anmeldefrist an das Amt für Kinderbetreuung und -bildung - Ganztagsbetreuung an Grundschulen wenden. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Unterlagen und Formulare.
Änderung / Kündigung / Abholberechtigung
Kündigungsformular für Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Die Kündigung muss dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung - Ganztagsbetreuung an Grundschulen bis zum 20. des Vormonats zugegangen sein.
Änderungsformular für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Bis zum Stichtag 20. September können Sie die Betreuungstage bzw. -zeiten rückwirkend ab dem Monat Oktober an den Stundenplan anpassen. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Betreuungstage bzw. -zeiten zum 1. März im laufenden Schuljahr (bei schriftlicher Meldung bis 16. Februar) zu ändern. Jeder Antrag auf Änderung der Betreuungszeiten muss dem Amt für Kinderbetreuung und -bildung bis zum 20. des Vormonats zugegangen sein.
⮕ Änderungsformular Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Formular zur Abholberechtigung für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Änderungsformular Sepa-Mandat für die Mittagsbetreuung/Randbetreuung
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
85049 Ingolstadt
Ferienbetreuung in den Faschings-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien
Das Amt für Kinderbetreuung und -bildung der Stadt Ingolstadt bietet in den Faschings-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien eine Ferienbetreuung an.
Das Anmeldeformular für 2025 finden Sie hier:
Ganztagsbetreuung an Ingolstädter Schulen (Gebundene bzw. Offene Ganztagsschulen)
Gebundene Ganztagsschulen sind flächendeckend an Grund- und Mittelschulen in Ingolstadt eingerichtet. Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtender Bestandteil dieses ganztägigen Unterrichtsangebotes.
Offene Ganztagsschulen werden bedarfsorientiert von den jeweiligen Schulen angeboten. Für Informationen über offene Ganztagsschulen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre jeweilige Schule: Schulen in Ingolstadt
Weitere Informationen zu Ganztagsbetreuungsangeboten in Grund- und Mittelschulen finden Sie auf den Seiten des Staatlichen Schulamtes Ingolstadt.
Kontakt
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Horte für Kinder von 6 - 12 Jahre
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Horte im Stadtgebiet
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Pädagogisches Zentrum Ingolstadt
Johann-Michael-Sailer-Straße 7
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Antrag auf Erlass von Betreuungs- und Verpflegungsgebühren
Erlass der Betreuungsgebühren
Bei Bezug von Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerberleistungen oder einem geringen Einkommen kann die Betreuungsgebühr aufgrund einer Entscheidung der Stadt Ingolstadt bis zur vollen Höhe erlassen werden. Die Erziehungsberechtigen (mit Wohnsitz in Ingolstadt) haben hier einen entsprechenden Antrag, einschließlich der geforderten Unterlagen, beim Amt für Kinderbetreuung und -bildung, einzureichen.
⮕ weitere Informationen und Antrag auf Übernahme von Gebühren der Kinderbetreuung
Erlass der Essensgebühren
Aufgrund des Bildungs- und Teilhabepaketes können die Essensgebühren ganz oder teilweise nach den geltenden gesetzlichen Regelungen übernommen werden. Der Antrag ist beim zuständigen Jobcenter bei Bezug von Bürgergeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag bzw. beim Amt für Soziales bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII zu stellen.
⮕ weitere Informationen und Antragstellung beim Jobcenter
⮕ weitere Informationen und Antragstellung beim Amt für Soziales (SGB XII)
⮕ weitere Informationen und Antragstellung beim Amt für Soziales (AsylbLG)