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Ausbildungsförderung

Schüler-BAföG

  • Das Amt für Ausbildungsförderung Ingolstadt ist zuständig für den Besuch der:
    • Berufsoberschule Ingolstadt (Klasse 12 und 13)
    • Fachakademie für Übersetzer/Dolmetscher in Ingolstadt
  • Das Amt für Ausbildungsförderung Ingolstadt ist auch für den Besuch der folgenden Ausbildungsstätten zuständig:
    • Berufsaufbauschule (Vorklasse der BOS)
    • Berufsfachschule (2-jährig und mehr)
    • wenn der Wohnsitz beider Elternteile in Ingolstadt liegt. Wohnen die Eltern in verschiedenen Bezirken, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des/r Schülers/in.
  • Das Amt für Ausbildungsförderung Ingolstadt ist auch für den Besuch der folgenden Ausbildungsstätten zuständig:
    • Fachschulen
    • Fachakademie für Sozialpädagogik
    • wenn der/die Antragsteller/in in Ingolstadt wohnen.
  • Beim Besuch der folgenden Ausbildungsstätten kommt nur in Ausnahmefällen eine Förderung in Betracht:
    • einjährige Berufsfachschulen
    • BVJ (Berufsvorbereitungsjahr)
    • BGJ (Berufsgrundschuljahr)
    • Fachoberschule (FOS)
    • Gymnasium (ab 10. Klasse)
    • Realschule (ab 10. Klasse)

Auskünfte bezüglich der Förderfähigkeit dieser Ausbildungsstätten erteilt das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Die Zuständigkeit richtet sich ebenfalls nach dem Wohnort der Eltern bzw. wenn die Eltern in verschiedenen Bezirken wohnen, nach dem Wohnort des/der Schülers/Schülerin.

Formulare und Informationen

www.bafög.de

Aufstiegs-BAföG

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin. Wenn Sie in Ingolstadt wohnen, können Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ingolstadt einen Antrag auf Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – Aufstiegs-BAföG früher auch Meister-BAföG genannt – stellen.

Formulare und Informationen

www.aufstiegs-bafoeg.de

Studium

Wenn Sie ein Studium aufnehmen, sind die jeweiligen Studentenwerke zuständig.

Formulare und Informationen 

 www.bafög.de