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Kraftfahrzeugkennzeichen; Erhalt eines Versicherungskennzeichens für Kleinfahrzeuge

Bestimmte kleinere Kraftfahrzeuge benötigen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr keine Zulassung, sondern nur eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.

Beschreibung

Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind für folgende Kraftfahrzeuge lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich:

Durch das Versicherungskennzeichen wird nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug im entsprechenden Versicherungsjahr eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Das Versicherungskennzeichen wird von den Kraftfahrtversicherern direkt ausgegeben. Es gilt für ein Versicherungsjahr vom 01. März bis zum Ablauf des Februars des Folgejahrs.

Das Versicherungskennzeichen besteht aus einem Schild mit einer eindeutigen Erkennungsnummer, dem Verkehrsjahr und dem Zeichen des zuständigen Verbandes der Kraftfahrtversicherer. Ist kein Verband zuständig, trägt das Schild das Zeichen des Versicherers.

Voraussetzungen

Das Fahrzeug entspricht den Bau- und Betriebsvorschriften und es besteht eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Verfahrensablauf

Der Halter schließt bei einem inländischen Versicherungsunternehmen, das zum Betrieb der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung befugt ist, einen Versicherungsvertrag ab. Nach Vertragsabschluss und Zahlung der Versicherungsprämie überlässt der Versicherer dem Halter das Versicherungskennzeichen zusammen mit einer entsprechenden Bescheinigung für das jeweilige Verkehrsjahr.

Zur Speicherung im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamts teilt der Antragsteller dem Versicherer seine Halterdaten, die Angaben zu Fahrzeugklasse, Art des Aufbaus und Marke des Fahrzeugs sowie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer mit und weist sie auf Verlangen nach.

Fristen

Das Versicherungskennzeichen und die Bescheinigung verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des Verkehrsjahres.

Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Erforderliche Unterlagen

Das Versicherungsunternehmen benötigt folgende Daten:

Kosten

Versicherungsbeitrag

Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

Weiterführende Links

Überblick über die Kraftfahrzeugkennzeichen

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Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 04.03.2024