A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von kreiseigenen Anlagen

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege am Landratsamt berät zu Fragen der Gestaltung, der Anlage und Pflege von Grünanlagen des Landkreises und der angeschlossenen Zweckverbände.

Beschreibung

Die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege sind die Fachleute für Gestaltung und Pflege der kreiseigenen Außenanlagen, Sportplätze und Naherholungsanlagen, für die gemeindlichen Grünflächen, Friedhöfe, Kindergärten und das Straßenbegleitgrün.

Ein besonderer Schwerpunkt kann z. B. auf der Gestaltung dieser Flächen mit standortheimischen Gehölzen liegen. Ziel ist eine naturschonende und umweltverträgliche Pflege.

Die Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege organisieren im Eigenbetrieb des Landkreises oder durch Vergabe die Pflege der Außenanlagen, z.B. bei weiterführenden Schulen und Freizeitanlagen.

Rechtsgrundlagen

Art. 51 Abs. 3 Nr. 3 Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (Landkreisordnung - LKrO)

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.12.2023