Das Europäische Führungszeugnisses muss nicht beantragt werden. Bei der Ausstellung eines Führungszeugnisses an Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der EU werden die Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates vollständig aufgenommen.
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung ersucht über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats.
Teilt der Herkunftsmitgliedsstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht.
Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
Der Antrag auf Erteilung eines (erweiterten) Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss beim Bürgeramt schriftlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeungis" verlangt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist nicht erforderlich.
Der Antrag kann auch online gestellt werden: Führungszeugnisantrag
13,00 EUR
Gebührenbefreiung: Bei Mittellosigkeit (z. B. Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz, BAföG oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) kann das Bundesamt für Justiz auf Antrag die Gebühr ermäßigen oder von der Erhebung der Kosten absehen. Wenn ein Führungszeugnis zur Ausübung einer ehrenamtlichen Betreuung (§ 19 Abs. 1, § 21 BtOG) oder einer ehrenamtlichen Tätigkeit benötigt wird, die für eine gemeinnützige Einrichtung, für eine Behörde oder im Rahmen eines der in § 32 Abs. 4 Nr. 2 Buchstabe d EStG genannten Dienste ausgeübt wird, besteht Gebührenfreiheit.
Bei einer elektronischen Antragstellung sind die Nachweise über das Vorliegen eines Grundes für die Gebührenbefreiung elektronisch zu erbringen.
Um einen elektronischen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz stellen zu können, benötigen Sie