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Feuerwehr; Lehrgangsanmeldung

Die Staatlichen Feuerwehrschulen Bayerns bieten den Feuerwehrdienstleistenden verschiedene Lehrgänge an. Die Lehrgangsverwaltung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde. Die Regierungen weisen den Landkreisen und kreisfreien Städten Lehrgangsplätze zu.

Beschreibung

Die Anmeldung erfolgt online über das Bildungsmanagementsystem (BMS). Für eine Anmeldung müssen die Voraussetzungen erfüllt sein, die für die jeweilige Lehrgangsart vorgeschrieben ist. Der Kommandant muss in BMS bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt / kreisfreien Stadt an die Regierung weitergeleitet. Die angemeldeten Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn ihre Lehrgangseinladung per Mail zugeschickt und müssen diese bestätigen.

Voraussetzungen

Kosten

Lehrgangsgebühr:

Verpflegung und Unterkunft:

Sonstiges:

Online-Verfahren

Bildungsmanagementsystem der Feuerwehren in Bayern (BMS) - Online-Anmeldung für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule

Die Anmeldung von Teilnehmern für einen Lehrgang an einer Staatlichen Feuerwehrschule erfolgt über das Bildungsmanagementsystem (BMS). Der Kommandant muss in BMS bestätigen, dass die Lehrgangsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Antrag wird über die Gemeinde und das Büro des Kreisbrandrates im Landratsamt / kreisfreien Stadt an die Regierung weitergeleitet.

Weiterführende Links

Lehrgangskatalog der Staatlichen Feuerwehrschulen

Im Lehrgangskatalog finden Sie eine Übersicht über die an den Staatlichen Feuerwehrschulen angebotenen Lehrgänge mit Angaben zu Teilnehmerkreis, vorausgesetzter Ausbildung, Dauer des Lehrgangs und Ausbildungszielen.

Verwandte Themen

Feuerwehrschulen; Durchführung von Aus- und Fortbildungen

Rechtsgrundlagen

Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) (VollzBekBayFwG)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.02.2025