Jägerinnen und Jäger müssen eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten. Das Jagdrecht enthält sowohl Straftatbestände wie zahlreiche Ordnungswidrigkeiten.
Im Bereich des Jagdrechts existieren insbesondere
- Strafvorschriften in § 38 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und
- Bußgeldvorschriften in § 39 BJagdG, Art. 56 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) und § 33 Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG).
Zuständig für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sind die Kreisverwaltungsbehörden als untere Jagdbehörden.
Jagdschein
Die Erteilung eines Jagdscheines ist vom Bestehen einer Jägerprüfung abhängig. Zulassungsvoraussetzung zur Jägerprüfung ist u.a. insbesondere die Teilnahme an einem anerkannten jagdlichen Ausbildungslehrgang.
- Erforderliche Unterlagen für die Jagdscheinerteilung:
- Für Neuerteilung (nach bestandener Jägerprüfung):
- Ausweis
- Prüfungszeugnis
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- 1 aktuelles Passbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Zur Verlängerung:
- Ausweis
- Jagdschein
- Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
- Neuerteilung und Verlängerung können nur bei vorliegen einer aktuellen Zuverlässigkeitsüberprüfung sofort erteilt werden
- Gebühren:
- Drei-Jahres-Jagdschein 150 Euro
- Jahres-Jagdschein 60 Euro
- Tages-Jagdschein 15 Euro
- Jugend-Jagdschein 37,50 Euro