Hepatitis A

Erreger

Das Hepatitis-A-Virus ist ein kleines, unbehülltes Einzelstrang-RNA-Virus, das zur Gattung der Hepatoviren in der Familie der Picornaviridae gehört. Das Virus hat eine ausgeprägte Umweltstabilität, eine hohe thermische Stabilität und eine hohe Resistenz gegenüber Desinfektionsmitteln.

Vorkommen

Das Virus kommt weltweit vor. In Ländern mit mittlerer und hoher Endemizität machen annähernd alle Menschen die Infektion im Kindes- und Jugendalter durch. In den Industrieländern ist es über verbesserte Hygienestandards in den letzten Jahrzehnten insgesamt zu einem Rückgang der Erkrankungsfälle gekommen. In Europa und Deutschland treten etwa 30% der Hepatitis-A-Infektionen bei Reisenden auf, die sich während ihrer Reise in Länder, in denen Hepatitis A stark verbreitet ist, mit dem Virus infizieren (Eurosurveillance, 2018). Daher ist bei Reisen stets die aktuelle Empfehlung der Ständige Impfkommmision am Robert Koch-Institut (STIKO) zu beachten und wahrzunehmen.

Die Zahl der jährlichen HAV-Neuinfektionen in Bayern und Deutschland ist seit 2010 relativ niedrig und stabil geblieben (s. Absatz Meldezahlen). Die Ausbreitung größerer, teils länderübergreifender Ausbrüche, die in den letzten Jahren identifiziert wurden, konnten auf Sexualkontakt (European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), September 2018; Ndumbi et al. 2021) und kontaminierte Lebensmittel (Marosevic et al., 2019) wie Erdbeerprodukte (Ruscher et al., 2020; Enkirch, et al., 2018; RKI Infektionsepidemiologisches Jahrbuch für 2018) und Datteln (Garcia Vialpiana et al. 2021; RKI EpiBull, 2019/ No. 25; RKI Infektionsepidemiologisches Jahrbuch für 2018) zurückgeführt werden.

Krankheitsbild

Ein typisches Krankheitssymptom ist die Gelbfärbung (Ikterus) der Haut und Augen und erhöhte Transaminasewerte. Aber auch unspezifische Krankheitssymptome wie Übelkeit, Erbrechen, Oberbauchschmerzen und Abgeschlagenheit können auf eine Infektion mit dem HAV hinweisen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Infektion asymptomatisch verläuft. Die Inkubationszeit zwischen Infektion und symptomatischer Erkrankung kann 15-50 Tage betragen (durchschnittlich 28-30 Tage).
Meist verläuft die Erkrankung bei Erwachsenen mit schwereren Symptomen als bei Kindern, die die Infektion in der Regel ohne Symptome durchmachen. Die Infektion hinterlässt eine lebenslange Immunität, und es sind keine chronischen Erkrankungen bekannt.

Übertragungswege

Infizierte scheiden das Virus über den Darm aus und können schon 1-2 Wochen vor Symptombeginn infektiös sein. Solange sich das Virus aktiv vermehrt, kann es auch im Blut nachgewiesen werden. Eine Woche nach Symptombeginn sind die meisten Erkrankten wahrscheinlich nicht mehr ansteckend.

Infektionen werden am häufigsten über fäkal-orale Übertragungen hervorgerufen, wie über kontaminierte Lebensmittel, Wasser oder Gebrauchsgegenstände oder auch Sexualkontakt, insbesondere durch oral-analen Kontakt. Weniger häufig kommen Übertragungen über Blutkontakt vor. Lebensmittel können entweder während der Vorbereitung vor Ort durch infizierte Ausscheider/Erkrankte oder aber während der Herstellung und Verarbeitung in Endemiegebieten kontaminiert werden.

Diagnostik

Bei einer Hepatitis-A-Infektion findet man in der Regel eine deutliche Erhöhung der Transaminasen, des direkten und indirekten Bilirubins im Serum und eines Abbauproduktes des Bilirubins (Urobilinogen) im Harn. Solange sich das Virus aktiv vermehrt und eine frische HAV-Infektion vorhanden ist, kann es im Stuhl und Blut nachgewiesen werden. Weiterhin ist der Nachweis von anti-HAV-Immunglobulin (Ig)M im Serum bei entsprechender Klinik beweisend für eine frische HAV-Infektion. Anti-HAV-IgM kann bis zu 3-4 Monate noch nachweisbar sein. Anti-HAV-IgM kann aber auch kürzlich nach einer Hepatitis A-Impfung nachweisbar sein, daher ist für die Diagnostik auch ein entsprechendes Krankheitsbild und der Ausschluss einer vorangegangenen Impfung notwendig.

Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) können anti-HAVI-gM, anti-HAV-IgG und HAV RNA nachgewiesen werden. Details zur Probenbehandlung und –einsendung finden Sie im Leistungsverzeichnis. Weitere Spezialdiagnostik wie z. B. Sequenzierungen zur Klärung von Ausbrüchen sind am Konsiliarlabor für Hepatitis A vorhanden.

Behandlung und Schutzmöglichkeiten

Da keine spezifische Therapie existiert, können bei Erkrankung lediglich die Symptome behandelt werden.

Einen sicheren und effektiven Schutz bietet eine Impfung gegen Hepatitis A. Die Hepatitis-A-Impfung gibt es derzeit als Einzelimpfstoff oder in Kombination mit einer Impfung gegen Hepatitis B bzw. Typhus.

Eine Schutzwirkung tritt meist bereits 12-15 Tage nach der ersten Impfdosis ein. Bei dem Hepatitis A- und B-Kombinationsimpfstoff ist eine ausreichende Schutzwirkung erst nach der 2. Impfdosis vorhanden. Je nach eingesetztem Impfstoff ist eine zweite bzw. auch dritte Impfdosis (Hepatitis A- und B-Kombinationsimpfstoff) erforderlich, um einen Langzeitschutz für mind. 12 Jahre zu erreichen; Modellrechnungen gehen sogar von einer wesentlich längeren Schutzwirkung von 20-25 Jahren aus.
Kosten für die Impfung werden von den Krankenkassen übernommen, wenn eine Indikation besteht, beispielsweise, Reise in Endemiegebiete oder wenn aufgrund des Sexualverhaltens ein erhöhtes Risiko besteht.

Empfehlungen zum Infektionsschutz

Wer Kontakt zu Erkrankten hatte oder sich krank fühlt, sollte einen Arzt aufsuchen und sich beraten lassen. Eine postexpositionelle Prophylaxe/Riegelungsimpfung mit einem monovalenten HAV-Impfstoff wird so früh wie möglich innerhalb von 14 Tagen nach Exposition für Personen empfohlen, die Kontakt zu Hepatitis-A-Erkrankten hatten (vor allem in Gemeinschaftseinrichtungen und Schulen). Wichtig ist zu betonen, dass diese Riegelungsimpfung den Ausbruch der Erkrankung nicht in allen Fällen verhindern kann, und daher noch mindestens 2 Wochen besondere hygienische Maßnahmen einzuhalten sind, um ggf. eine Weiterverbreitung zu verhindern.
Im Haushalt der erkrankten Person ist auf eine gute und gründliche Händehygiene (insbesondere nach Toilettenbenutzung und vor Zubereitung von Lebensmitteln) zu achten. Auch auf gemeinsame Nutzung von Handtüchern soll verzichtet werden. Da das Virus umweltbeständig ist, ist eine häufige und gründliche Reinigung der Oberflächen zu empfehlen. Weitere Informationen finden sich auch beim RKI oder BZgA.

Liegen Symptome vor, die auf eine Hepatitis A hinweisen, sollte auf Geschlechtsverkehr verzichtet werden, bis eine Hepatitis-A-Infektion ausgeschlossen werden kann.

In Situationen, wo eine größere Anzahl von Personen exponiert sein könnte, durch Ausbrüche von kontaminierten Lebensmitteln oder kontaminiertem Wasser ist es wichtig, die Ursache des Ausbruches schnell zu finden und Maßnahmen einzuleiten, um eine weitere Verbreitung zu verhindern (z. B. Sanierung der Infektionsquelle, geeignete Desinfektion, Vernichtung der implizierten Lebensmittel, Impfungen, Aufklärung der Infizierten und Exponierten bezüglich Hygienemaßnahmen).

Aktuelle Zahlen

Informationen zu den aktuellen Meldezahlen in Bayern finden unter dem Link zu der LGL-Internetseite „Aktuelle Statistik ausgewählter meldepflichtiger Krankheiten in Bayern". Eine Übersicht der meldepflichtigen Infektionskrankheiten der vergangenen Jahre in Bayern finden Sie unter dem Link zu folgender LGL-Internetseite „Meldepflichtige Infektionserkrankungen – Daten der vergangenen Jahre".

Gesetzliche Grundlage

Dem Gesundheitsamt wird gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an akuter Virushepatitis sowie gemäß § 7 Abs. 1 IfSG der direkte oder indirekte Nachweis von Hepatitis-A-Virus, soweit er auf eine akute Infektion hinweist, namentlich gemeldet.
Des Weiteren ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn die betroffene Person Umgang mit Lebensmitteln hat oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z. B. Küchen, Gaststätten) beschäftigt ist (siehe Maßnahmen für Patienten und Kontaktpersonen), oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Die Meldungen müssen dem Gesundheitsamt spätestens 24 Stunden nach erlangter Kenntnis vorliegen.

In § 8 IfSG werden die zur Meldung verpflichteten Personen benannt (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__8.html). In § 9 IfSG ist festgelegt, welche Angaben die namentliche Meldung an das Gesundheitsamt enthalten darf (https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__9.html).

In § 34 IfSG für Personen die in Einrichtungen gemäß § 33 (z. B. Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorte, Schulen, Heime, Ferienlager) arbeiten oder betreut werden und an einer Hepatitis A erkrankt oder der Verdacht auf eine Hepatitis A-Erkrankung besteht, besondere Regelungen zur Einschränkung der Tätigkeit bzw. des Besuchs der Gemeinschaftseinrichtung niedergeschrieben. Weitere Informationen finden sie auf den RKI-Seiten.

Personen die an Hepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind, dürfen gemäß § 42 IfSG in Lebensmittelbetrieben und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung nicht tätig sein oder beschäftigt werden. Weitere Informationen finden sie auf den RKI-Seiten.

Literatur

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema

Untersuchungsergebnisse