Asylsozialpolitik

Bayern steht für eine humane Asylsozialpolitik mit großem Verantwortungsbewusstsein. Der rapide steigende Zuzug von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Jahren 2014 und vor allem 2015 stellte ganz Deutschland vor große Herausforderungen. In der Hochphase des Zuzugs bis zum Frühjahr 2016 galt es für Bayern zunächst unter Ausnutzung aller Kapazitäten die ankommenden Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen.

Um die Akzeptanz der Bevölkerung zu erhalten, ist uns ein Dreiklang in der Asylpolitik wichtig:

  • Humanität in der Unterbringung und Versorgung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber,
  • konsequente Rückführung der nicht Bleibeberechtigten und
  • Stärkung der Entwicklungshilfe zur Lösung der Probleme in den Heimatländern.

Gebührenerhebung in staatlichen Asylunterkünften

Der Freistaat Bayern erhebt unter bestimmten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Asylunterkünfte und staatlich zurechenbarer Vollverpflegung Benutzungsgebühren. Nachstehend finden Sie weitere Informationen zum Thema Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme von Unterkunft und Verpflegung in staatlichen Asylunterkünften durch die zentrale Gebührenabrechnungsstelle. Hier erhalten Sie das aktuelle Informationsblatt zur Gebührenerhebung.

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