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Erholung aus dem stressigen Alltag Mutter-/Vater-Kind-Kur: Was muss ich wissen?

Mama und Baby schwimmen
© romrodinka / iStock
Kindererziehung, Job, Haushalt - immer mehr Eltern sind am Ende ihrer Kräfte. Seit einigen Jahren bewilligen die Krankenkassen wieder mehr Kuren für Mütter und Väter. Wie du diese beantragen kannst, erfährst du hier.

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Wer kann eine Mutter-Kind-Kur bzw. eine Vater-Kind-Kur machen?

Grundsätzlich können alle Mütter und Väter, die ein Kind erziehen, alle vier Jahre eine Mutter/Vater-Kind-Kur beantragen. Zur Bewilligung prüft die Krankenkasse, ob bei dir oder deinem Partner eine Kurbedürftigkeit vorliegt und ein Arzt dies bestätigt. Die Krankenkassen achten dabei besonders auf eure Lebensumstände. Leidet ihr unter einer Mehrfachbelastung durch Familie und Beruf? Bist du alleinerziehend? Ist euer Kind vielleicht sogar chronisch krank? Lebt ihr in Trennung oder habt ihr Eheprobleme? Außerdem interessiert die Krankenkassen eure Gesundheit: Wie geht es euch mit eurer Elternrolle? Habt ihr körperliche oder seelische Beschwerden?

Dein Kind darfst du mitnehmen, wenn es zu Hause keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. In der Kur werden die Kinder betreut und teilweise auch unterrichtet. Bis zum 12. Lebensjahr darf dein Kind mitfahren, in Ausnahmefällen sogar bis 14 Jahre. Keine Alters­grenzen gelten für behin­derte Kinder. 
 

Was kann eine Mutter-/Vater-Kind-Kur bewirken?

Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist kein Urlaub auf Krankenschein. Vielmehr soll sie für euch eine Hilfe zur Selbsthilfe sein. Während eines meist dreiwöchigen Aufenthalt in einer Kurklinik sollen Mütter und Väter lernen, ihren Alltag stressfreier zu bewältigen und gesünder zu leben. Ein Team aus Ärzten, Psychologen, Physiotherapeuten, Pädagogen, Ernährungsberatern und Erziehern begleitet euch dabei.
Studien der Uni Freiburg und des Hochrhein-Institutes in Bad Säckingen haben bereits vor Jahren ergeben, dass Mutter-Kind-Kuren nicht nur kurzfristig eine gesundheitliche Verbesserung ergeben, sondern sich auch langfristig positiv auf das Befinden der Mütter / Väter und Kinder auswirken. Die Kurteilnehmer mussten nach einem Aufenthalt in der Klinik nicht mehr so oft zum Arzt und nahmen auch weniger Medikamente ein – die Kur lohnt sich also langfristig für die Krankenkassen.

Wie beantrage ich eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Es gibt meistens fünf Schritte zur Mutter-/Vater-Kind-Kur:

  1. Nimm Kontakt zu einer Beratungsstelle auf und lass dich ausführlich beraten, was für dich infrage kommt. Wie du eine Beratungsstelle in deiner Nähe findest? Das Müttergenesungswerk bietet zum Beispiel auf seiner Webseite eine Beratungsstellensuche an. 
  2. Geh im nächsten Schritt zu deinem Arzt. Hält der Arzt eine solche Maßnahme für deine Familie für sinnvoll und medizinisch notwendig, schreibt er dir ein Attest für die Kur. Das notwendige Formular kannst du bei deiner Krankenkasse anfordern. Meistens hat dein Arzt auch eins vorliegen.  
  3. Nun muss dein Arzt das Verordnungsformular ausfüllen – möglichst detailliert und ausführlich! Nimm das Formular mit zu deinem nächsten Termin in der Beratungsstelle. 
  4. Bereite zusammen mit deiner Beraterin deinen Kurantrag für die Krankenkasse vor und sucht eine passende Klinik für dich heraus. 
  5. Das Formular ist bei der Krankenkasse eingegangen – und wurde vielleicht abgelehnt? Keine Sorge! Besprich dich mit deiner Beraterin und legt zusammen Widerspruch ein. 

Natürlich musst nicht zwingend eine Beratungsstelle aufsuchen, sondern kannst die Kur auch im Alleingang – mit Stopp beim Arzt – beantragen. Allerdings kann eine Beratungsstelle sehr hilfreich sein und dir auch bei einem eventuellen Widerspruch unterstützend zur Seite stehen.  

Übrigens: Urlaubstage müssen für den Kuraufenthalt nicht beantragt werden, der Termin sollte aber im Vorfeld mit dem Arbeitgeber abgestimmt sein. Dein Lohn wird währenddessen normal weitergezahlt. 

Was kostet eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Im Falle einer Bewilligung tragen die Krankenkassen die vertraglich vereinbarten Kosten in voller Höhe. Die Mütter bzw. Väter übernehmen die gesetzliche Eigenbeteiligung von zehn Euro pro Tag für Essen und Unterkunft und zehn Prozent der anfallenden Reisekosten. Das sind minde­stens fünf, höchstens zehn Euro. Kinder fahren grundsätzlich kostenfrei in eine Mutter-/Vater-Kind-Kur.

Muss mein Kind krank sein, um mit zur Kur zu dürfen?

Nein. Wenn es für die Dauer der Kur keine ausreichende Betreuungsmöglichkeit zu Hause gibt, ist dies ein ausreichender Grund, das Kind mit zur Kur zu nehmen.
 

Genehmigen die Krankenkassen jeden Antrag auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Leider nein. Das Müttergenesungswerk zeigte sich sogar besorgt über die noch hohe Zahl an Kur-Ablehnungen und rät deshalb dazu, sich nicht entmutigen zu lassen, falls die Krankenkasse den Antrag ablehnen sollte. Die Beratungsstellen des Müttergenesungswerks unterstützen euch, wenn ihr gegen die Ablehnung Widerspruch einreichen möchtet.
 

Wie kann ich die Chancen auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur verbessern?

Der Antrag auf eine Mutter-Kind-Kur sollte möglichst differenziert sein

Damit der Antrag auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kur Erfolg hat, sollten Eltern – und Ärzte – einiges beachten. Das Gutachten sollte nach Auskunft des Müttergenesungswerkes möglichst differenziert sein. Die Indikation "schwere Erschöpfung" alleine reicht meist nicht aus. Je ausführlicher dagegen beschrieben wird, woran die Mutter oder der Vater leidet - Migräne, Rückenschmerzen, Schlafstörungen, Partnerschaftsprobleme - desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Kasse einer Kur zustimmt. Im Gutachten muss außerdem stehen, dass die Herausnahme der Mutter / des Vaters aus dem Alltag zwingend erforderlich ist. Allerdings muss man nicht bereits erkrankt sein – es reicht, wenn durch eine Mutter/Vater-Kind-Kur nach Ansicht des Arztes eine schwere Erkrankung, etwa eine Depression, abgewendet werden kann.
Die Experten vom Müttergenesungswerk raten übrigens, auch bei einer Ablehnung nicht gleich aufzugeben, sondern Widerspruch einzulegen. Denn der hat oftmals Erfolg!

Wer berät mich bei Fragen zu einer Mutter-/Vater-Kind-Kur?

Zum Beispiel das Müttergenesungswerk. Die 1950 gegründete gemeinnützige Stiftung verfolgt das Ziel, die Gesundheit von Müttern zu stärken. Bundesweit stehen Müttern rund 1.300 Beratungs- und Vermittlungsstellen zur Verfügung. In 78 anerkannten Einrichtungen führt das MGW Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Vater und Mütter sowie gemeinsame Kuren mit den Kindern durch. Durch ihre Kurmaßnahmen unterstützt der Verband jährlich bis zu 43.000 Mütter und 63.000 Kinder. Weitere Infos und eine bundesweite Adressenliste entsprechender Einrichtungen findest du hier: www.muettergenesungswerk.de.

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