Rechtliche Betreuung

Rechtliche Betreuung für Erwachsene

Die beruflichen Mitarbeiter*innen übernehmen als Vereinsbetreuer*innen im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die rechtliche Besorgung der Angelegenheiten der Betreuten. Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Betreuers ist §1896 BGB: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

Ziele

Ziel der Betreuungsarbeit ist es, dem hilfsbedürftigen Menschen im Rahmen seiner Möglichkeiten zu größtmöglicher Selbständigkeit und Selbstverantwortlichkeit zu verhelfen.

Unsere Vereinsbetreuer übernehmen im Rahmen der gerichtlich bestimmten Aufgabenkreise die rechtliche Besorgung aller Angelegenheiten der Betreuten.



Dazu gehören folgende Teilziele:

  • die Sicherstellung der materiellen, sozialen, pflegerischen und medizinischen Versorgung im Rahmen der Aufgabenkreise
  • die Sicherstellung der höchstmöglichen Lebensqualität
  • das Erschließen und Ermöglichen von Rehabilitationswegen
  • die Integration der/des Betreuten in sein Lebensumfeld
  • die Stärkung der individuellen sozialen Kompetenzen und Problemlösungsfähigkeiten
  • die Unterstützung bei der Bewältigung von Krisensituationen

Der Betreute in seiner Individualität steht bei den Rechtlichen Betreuer*innen im Fokus. Von seinen Stärken und Fähigkeiten ausgehend ist es ein Ziel, ihm ein Mehr an Lebensqualität und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dabei spielt das Alter, das Geschlecht, die sexuelle Orientierung und die Herkunft keine Rolle.

Unsere Angebote

  • Führung von Betreuungen
  • Beratung und Fortbildung von ehrenamtlichen und angehörigen Betreuern zu allen Themen, die während der Betreuung aufkommen
  • Vorträge über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Einzelberatung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Beratung von ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen
  • Onlineberatung

Unser Team

Silke Heimerl                          Sozialpädagogin B.A. (FH), Bereichsleitung

Andrea Sebald                       Dipl.-Sozialpädagogin (FH)

Melinda Nemeth                     Sozialpädagogin B.A. (FH)

Susann Monser                     Sozialpädagogin B.A. (FH)

Elvira Haaf                             Sozialpädagogin B.A. (FH)

Jana Gider                             Sozialpädagogin B.A. (FH)

Praktika

Sie studieren Soziale Arbeit? Die rechtliche Betreuung bietet Ihnen (Frauen wie Männern) die Möglichkeit, dieses Arbeitsumfeld kennen zu lernen und Erfahrungen zu sammlen. Das Praktikum wird vergütet.

Ansprechpartner

Silke Heimerl, Sozialpädagogin B.A. (FH)
Telefon: 0841 93755-0
E-Mail: info[@]skf-ingolstadt.de
Termine nach Vereinbarung

Unseren Informationsflyer gibt es hier auch als PDF-Dat ei zum download.

Links zum Thema Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

Wenn Sie eine rechtliche Betreuung vermeiden möchten, können Sie eine Vorsorgevollmacht an eine Vertrauensperson erteilen. Diese kann dann im Ernstfall für Sie Dinge regeln und Entscheidungen treffen.

Was mache ich, wenn ich keine Vertrauensperson habe?
Sie können durch eine Betreuungsverfügung schon heute bestimmen, wer gegebenenfalls Ihr rechtlicher Betreuer werden soll oder wen Sie ausschließen wollen.

Brauche ich auch eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine vorweggenommene Willenserklärung für später erforderliche medizinische Behandlungen.

Vorsorgemappe
Unsere Vorsorgemappe hilft Ihnen, die wesentlichen Informationen zusammenzustellen. Das schafft Klarheit für Sie selbst und gibt Ihnen das gute Gefühl, dass für den Fall der Falle alle wichtigen Daten, Dokumente und Angaben zentral an einem Ort zu finden sind. Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei der Erstellung Ihrer individuellen Vorsorgemappe.

Wir bieten Ihnen hierzu als Unterstützung an:

  • eine Beratung bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung
  • eine Beratung als Bevollmächtigter bezüglich Ihrer Vertretungsaufgaben
  • regelmäßige Vorträge zu diesen Themen

Die Beratung kann telefonisch, persönlich oder über die Onlineberatung geschehen.

Engagement & Ehrenamt

Wenn Sie sich anderen Menschen fürsorglich und unterstützend an die Seite stellen wollen, können Sie ehrenamtlicher Betreuer werden. Wir begleiten und beraten Sie und bieten auch Fortbildungen für Sie an!

Mehr Informationen

Gefördert durch:

In seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen können Sie sich auch an die Krisendienste Bayern wenden. Das Angebot richtet sich an alle Menschen, die mit Krisen zu tun haben: Betroffene, Angehörige, Mitbetroffene, Betreuer/-innen, Ärzte/-innen, Psychotherapeuten/-innen, Fachstellen sowie weitere Einrichtungen, die mit Menschen in Krisen zu tun haben.

Krisendienste Bayern – Soforthilfe in seelischen Krisen und psychiatrischen Notfällen, täglich 0 – 24 Uhr, Tel. 0800 / 655 3000

Weitere Informationen: https://www.krisendienste.bayern/