Anmeldung

ANMELDUNG

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Anmeldung zum Gründerpreis:

Du hast eine Geschäftsidee und brauchst Hilfestellung bei der Umsetzung? Dann unterstützt Dich im GPI ein Coach*, er berät Dich auch, welche der beiden Teilnahmevarianten am besten zu dir passt. Fülle hier das Anmeldeformular mit allen relevanten Daten aus:

Vertraulichkeitserklärung zwischen dem Gründerpreis Ingolstadt (GPI) und dem Kooperationspartner/Juror:

Um die Vertraulichkeit im Umgang mit den Teilnehmern des GPI und den im Rahmen des GPI eingereichten bzw. zur Verfügung gestellten Wettbewerbsbeiträgen zu gewährleisten, erklärt der Kooperationspartner/Juror gegenüber jedem einzelnen Teilnehmer des GPI, dessen Informationen betroffen sind, und gegenüber dem GPI Folgendes:

  • Der Kooperationspartner/Juror verpflichtet sich, über vertrauliche Informationen, die ihm im Rahmen des Wettbewerbs bekannt werden, auch nach dessen Beendigung strengstes Stillschweigen zu bewahren.
  • Der Kooperationspartner/Juror verpflichtet sich, vertrauliche Informationen ausschließlich für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs zu verwenden und es zu unterlassen, vertrauliche Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Wettbewerbsteilnehmers an Dritte weiterzugeben, die diese Informationen nicht selbst im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs benötigen.
  • Der Kooperationspartner/Juror verpflichtet sich, die ihm schriftlich, elektronisch oder auf anderen Datenträgern zur Verfügung gestellten Informationen unmittelbar nach Abschluss des Wettbewerbs sicher aufzubewahren, ordnungsgemäß zu vernichten oder an die Projektleitung zurückzugeben.

Vertrauliche Informationen und Unterlagen im Sinne dieser Erklärung sind alle persönlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, finanziellen oder sonstige Informationen, die von den Wettbewerbsteilnehmern, insbesondere durch Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags im Rahmen des GPI – auf welche Weise auch immer – offenbart werden.

Der Kooperationspartner/Juror verpflichtet sich, ebenfalls eine Vertraulichkeitserklärung mit jedem von ihm für den GPI beauftragten Dritten zu vereinbaren.