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Heizkosten - steigende Energiepreise

Unterstützungsmöglichkeiten der Stadt Ingolstadt

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Menschen mit kleineren Einkommen besonders stark.
Daher möchte die Stadt Ingolstadt auf mögliche Unterstützungsmöglichkeiten aus den verschiedenen Bereichen der Grundsicherung hinweisen.

Die Übernahme der Heizkostennachzahlungen richtet sich nach den Bestimmungen des SGB II / SGB XII.
Ob diese in Ihrem konkreten Fall erfüllt sind, wird bei der Antragstellung beim Jobcenter / Amt für Soziales geprüft.

Hinweis zum Bürgergeld: Ist Bürgergeld unter Berücksichtigung des Einkommens nur für einen Monat zu erbringen (z.B. Nachzahlungen von Neben- und Heizkosten, einmaliger Heizbedarf), gilt keine Karenzzeit. In diesen Fällen gilt die Vermögensfreigrenze von 15.000 Euro pro Person in der Bedarfsgemeinschaft.

Anträge und Fristen:

Ab dem 01.01.2024 ist es wichtig, dass Sie Ihren Antrag auf Übernahme der Heizkostenabrechnung und Ihren Antrag auf einmalige Beschaffung von Heizmitteln (z.B. Heizöl, Pellets) im jeweiligen Fälligkeitsmonat der Bezahlung stellen

Die Beispielrechnungen, die für unterschiedliche Personengruppen zusammengestellt wurden, dienen als erster Anhaltspunkt, ob Sie einen Anspruch auf Unterstützung haben könnten.

Kurzinformationen für den ersten Überblick:

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Amt:

Für Rentner und Erwerbsgeminderte (Amt für Soziales)

Beispielrechnungen für unterschiedliche Personengruppen

Voll Erwerbsgeminderte - alleinstehend (PDF, 125 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)
Rentner - alleinstehend (PDF, 146 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)
Rentner - Paar (PDF, 154 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:

www.ingolstadt.de/sozialhilfe_grundsicherung

Kontakt

Amt für Soziales
Auf der Schanz 39, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-50106

Beratung  Mo bis Fr: 9 bis 11 Uhr und Mo/Di/Do: 13.30 bis 15.30 Uhr
E-Mail: grundsicherung@ingolstadt.de


Für Erwerbsfähige (Jobcenter)

Beispielrechnungen für unterschiedliche Personengruppen

Alleinstehende (PDF, 125 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)
Alleinerziehend mit 2 Kindern (PDF, 135 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)
Paar ohne Kinder (PDF, 134 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)
Paar mit 2 Kindern und angemessenen Mietkosten (PDF, 136 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)
Paar mit 2 Kindern und nicht angemessenen Mietkosten (PDF, 137 kB, 28.03.2024 | Dokument vorlesen)

Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie hier:

www.ingolstadt.de/jobcenter

Kontakt

Jobcenter Ingolstadt
Adolf-Kolping-Straße 10, 85049 Ingolstadt
Telefon: 0841 305-45112
E-Mail: Jobcenter-serviceteam@ingolstadt.de


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