Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung


Hinweis:

  • der Antrag ist gebührenpflichtig
  • bitte kein Bargeld beifügen
  • nur vollständig ausgefüllte Anträge mit allen erforderlichen Nachweisen können bearbeitet werden.

Angaben zum Antragsteller

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Alternativ können Sie den Nachweis auch per Post schicken an:

Amt für Soziales

Wohnungswesen

Auf der Schanz 39

85049 Ingolstadt


Alternativ können Sie den Nachweis auch per Post schicken an:

Amt für Soziales

Wohnungswesen

Auf der Schanz 39

85049 Ingolstadt


Alternativ können Sie den Nachweis auch per Post schicken an:

Amt für Soziales

Wohnungswesen

Auf der Schanz 39

85049 Ingolstadt


Angaben zu den derzeitigen Wohnverhältnissen


Angaben zum jetzigen Vermieter:




Weitere Haushaltsangehörige, die in den künftigen Wohnraum mit aufgenommen werden

Einkommens- und Vermögensverhältnisse

 

(Die Angaben beziehen sich auf die letzten 12 Monate vor Antragstellung)

Antragsteller(in):

Angaben zu den Haushaltsangehörigen:

Weitere Fragen zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen


Angaben zu den Vermögensverhältnissen

Angaben zur Dringlichkeit des Antrags

Sonstiges

Angaben zur gesuchten Wohnung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Wohnung von bestimmter Beschaffenheit und Lage.
Hier können Sie Bedürfnisse äußern, die bei der Vermittlung berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass jede Einschränkung die Aussicht auf Vermittlung verringert.


Die künftige Wohnung sollte folgende Beschaffenheit haben:



(jede räumliche Einschränkung führt zu einem geringeren Wohnungsangebot)

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle Fragen vollständig beantwortet wurden und wenn sämtliche Nachweise, Unterlagen und Bescheinigungen abgegeben werden.

Die Vormerkung/WBS ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr und der Verwendungszweck werden Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei Abschluss eines Mietvertrages fällt nochmals eine Gebühr an. In diesem Falle erhalten Sie dann einen entsprechenden Gebührenbescheid.

Bitte beachten Sie:

Da Sie sich nicht über das Bürgerkonto angemeldet haben und das Formular daher nicht automatisch als unterschrieben gilt, benötigen wir auch Ihre originale Unterschrift. Wir bitten Sie daher, das Formular im nächsten Schritt herunterzuladen und unterschrieben an folgende Adresse zu schicken:
 

Amt für Soziales - Wohnungsamt - Wohnberechtigungsschein
Auf der Schanz 39
85049 Ingolstadt


Bei Rückfragen: 0841 305-1681