Parkerleich­terungen für schwerbehinderte Menschen

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parker­leichterungen für schwerbehinderte Menschen

Den Antrag können stellen

  • Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung
  • Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
  • Menschen mit Morbus Crohn bzw. Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60
  • Menschen mit Doppelstoma mit Einzel-GdB 70
  • blinde Menschen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Schwerbehindertenbescheid
  • bei beidseitiger Amelie oder Phokomelie Bestätigung des Zentrums Bayern Familie und Soziales
  • Lichtbild (nur für Anträge der Merkzeichen aG, Bl oder Amelie/Phokomelie - neuen Datums, ohne Kopfbedeckung, im Halbprofil 35x45 mm
  • Vollmacht (falls der Antrag mit Unterstützung ausgefüllt wird)
  • Zugangsdaten Bürgerkonto (falls Sie sich bereits registriert haben)

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto (Bürgerkonto Login) anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen (weiter ohne Login) und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 

Parkerleich­terungen für schwerbehinderte Menschen

 

Antrag auf Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 StVO zur Bewilligung von Parker­leichterungen für schwerbehinderte Menschen

Antragstellende Person

Mit der Antragstellung beauftrage ich

Bitte hier die formlose Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Vorder- und Rückseite) des/der Bevollmächtigten hochladen.

Für die Bearbeitung ist es erforderlich, dass Sie folgende Unterlagen hochladen:

  • Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Schwerbehindertenbescheid (alle Seiten des Bescheids)
  • Lichtbild (nur für Anträge der Merkzeichen aG, Bl oder Amelie/Phokomelie)

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich.