Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zu Wartungs- und Reparaturkosten für den Rasenmäher

gemäß Ziffer 2.5.1 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Ingolstadt in der jeweils gültigen Fassung

Sie können sich für dieses Formular mit dem Bürgerkonto anmelden. Dabei werden Ihre Daten automatisch aus dem Bürgerkonto in das Formular gefüllt. Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis oder einem Softwarezertifikat gilt das Formular dann auch als rechtsgültig unterschrieben

 

Andernfalls können Sie das Formular hier ausfüllen und anschließend ausdrucken, um es zu unterschreiben und in Papierform einzusenden oder abzugeben. 


Vorgang fortsetzen

Sie können das nachfolgende Formular mit zuvor gespeicherten Angaben fortsetzen. Klicken Sie dazu auf Gespeicherte Daten einlesen und suchen Sie die Datei mit den betreffenden Formulardaten auf Ihrem Computer.

Klicken Sie anschließend auf weiter ohne Login.
 

Wenn Sie gespeicherte Formulardaten und den Bürgerkonto-Login zusammen verwenden möchten, bitte lesen Sie zuerst die Daten ein, bevor Sie sich anmelden. 

Wenn Sie Ihre Daten zwischenspeichern ist es derzeit erforderlich, den Antrag unterschrieben an das Amt für Sport und Freizeit per Post zu senden.

Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zu Wartungs- und Reparaturkosten für den Rasenmäher

gemäß Ziffer 2.5.1 der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Ingolstadt in der jeweils gültigen Fassung

Antragsteller
Organisationsbezogene Daten
Vorstand/-in / vertretungsberechtigte Person
Ansprechpartner/-in
Rechnungsdaten
Vorsteuerabzugsberechtigung
Allgemeine Zuschussvoraussetzungen

Für eine Bezuschussung kommen nur Vereine in Frage, die ein tatsächliches Gesamtbeitragsaufkommen (Ist-Aufkommen) nachweisen, welches ein nach jährlichen Beitragssätzen zu errechnendes Sollaufkommen nicht unterschreiten darf (Beitragssätze siehe aktuell geltende Sportförderungsrichtlinie).

Folgende Mitgliedsbeiträge erhebt der Verein jährlich

(Stand zum 31.12. des Vorjahres)

Sonderbeiträge einzelner Abteilungen sowie Spenden können dem Ist-Aufkommen hinzugerechnet werden.

Erklärung zu Finanzen und Datenschutz

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Ingolstadt und der Bayerische Kommunale Prüfungsverband sind berechtigt, die bestimmungsgemäße Verwendung der von der Stadt Ingolstadt gewährten Mittel durch Einsicht in die Bücher und Belege in den Räumen des Empfängers oder in den Diensträumen der Prüfungsinstanzen nachzuprüfen. Soweit es die jeweils prüfende Stelle zur Erfüllung des Prüfungszwecks für erforderlich hält, kann die Prüfung auch auf die sonstige Geschäfts- und Wirtschaftsführung des Empfängers ausgedehnt werden.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war der Verein uneingeschränkt gemeinnützig. Sollte die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aberkannt werden, wird der Verein die Bewilligungsstelle hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

Es ist bekannt, dass falsche Angaben oder die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt eine Rückerstattungspflicht bezogener Leistungen einschließlich Verzinsung zur Folge haben können. Dem Antragsteller/Unterzeichner ist zudem bekannt, dass falsche Angaben unter Umständen den Straftatbestand des Subventionsbetruges bzw. des Betruges erfüllen können.

 

Der Verein hat geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse. Über die Einnahmen und Ausgaben wird ordnungsgemäß Buch geführt. Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres erfolgt eine Rechnungslegung mittels Jahresrechnung, Rechnungsprüfungen finden regelmäßig statt.

 

Gegen den antragstellenden Verein ist kein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden.

 

Nur ein vollständig ausgefüllter Antrag wird bearbeitet.

Ihre Daten werden dafür erhoben und verarbeitet, um Ihren Antrag auf Gewährung von Zuschüssen zu Wartungs- und Reparaturkosten für den Rasenmäher zu bearbeiten und die organisatorische Abwicklung durchzuführen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b Datenschutzgrundverordnung.

Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung.

Die Zuwendung soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

Elektronische Unterschrift der vertretungsberechtigten Person

 

Eine händische Unterschrift ist nicht erforderlich.