Antrag auf Baumfällung / Rückschnitt / Wurzeleingriff

 

Verordnung der Stadt Ingolstadt über den Schutz des Baumbestandes -

Antrag gem. § 5 Abs. 3 Baumschutzverordnung

Wichtige Hinweise

  • Mit diesem Online-Formular können Sie die von Ihnen gewünschten Eingriffe (Baumfällung, Baumrückschnitt, Wurzeleingriff) beantragen, die durch die Verordnung der Stadt Ingolstadt zum Schutz des Baumbestands (Baumschutzverordnung) geschützt sind.
  • Laub-, Birn- und Walnussbäume mit einem Stammumfang von mehr als 100 cm sind geschützt. Der Stammumfang wird in einer Höhe von 130 cm über dem Erdboden gemessen. Ausnahmen sind der Verordnung zu entnehmen.
  • Eine Genehmigung erfolgt unbeschadet der Eigentumsrechte und Dritter.
  • Fällungen oder Rückschnitte im Zusammenhang mit Bauvorhaben beantragen Sie bitte im Baugenehmigungsverfahren mit dem Formular "Baumbestandserklärung".
  • Es besteht zur Überprüfung des im Antrag genannten Gehölzbestandes durch Mitarbeitende der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Ingolstadt ein Betretungsrecht.
  • Ich / Wir sind uns bewusst, dass die Genehmigung dieser Maßnahme eine Ersatzpflanzung oder eine Ersatzzahlung als Auflage enthalten kann.


Gebühren
Bei der Bearbeitung des Antrags fallen Gebühren entsprechend des Bayerischen Kostengesetzes (BayKG) in Verbindung mit dem durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen erlassenen Kostenverzeichnisses (Kvz), in der jeweils geltenden Fassung an. Die Gebühren bemessen sich am Aufwand der Behörde im Rahmen der Antragsprüfung. Derzeit fällt für die Genehmigung eine Bescheidgebühr von mindestens 50 Euro an (Kostenverzeichnis Bayern lfd. Nr. 8.III.0/Naturschutzrecht: 18.1
Gestattung aufgrund einer Schutzverordnung, soweit sie nicht gemäß Art. 18 Abs. 1 BayNatschG ersetzt wird).

Bitte halten Sie, wenn möglich, folgende Unterlagen bereit:

  • Lageskizze des Baumes / der Bäume
  • Foto des Baumes / der Bäume
  • Stellungnahme einer Baumpflegefirma

Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.

Sie können Ihr Anliegen anschließend online einreichen. Weitere Informationen erhalten Sie nach dem Ausfüllen.

Sie erhalten ein fertig ausgefülltes Dokument im PDF-Format für Ihre Unterlagen.

Hiermit stelle ich einen Antrag auf Baumfällung / Baumrückschnitt / Wurzeleingriff

gem. § 5 Abs. 3 der Baumschutzverordnung der Stadt Ingolstadt

Antragstellende Person

Baumstandort

Bitte geben Sie Details zum Baumstandort und den Eigentumsverhältnissen des Grundstücks an:

Betroffene Bäume

Bitte beachten Sie, dass nur für Maßnahmen an geschützten Gehölzen eine Genehmigung erforderlich ist. Für nicht geschützte Gehölze sind die Maßnahmen ohne Genehmigung erlaubt. Welche Gehölze nicht geschützt sind, können Sie § 4 der  Baumschutzverordnung der Stadt Ingolstadt entnehmen. Grundsätzlich ist zu beachten, dass es unabhängig davon gem. Bundesnaturschutzgesetz i.d.R. verboten ist, Bäume in der Zeit vom 1. März bis 30. September jeden Jahres abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen (vgl. § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG).

Bitte geben Sie den Baum bzw. die Bäume an, die von den Maßnahmen betroffen sind.

Bei mehreren Bäumen bitte das grüne "+" Symbol drücken

Begründung
Nachweise (optional)