Energiesparmaßnahmen und Hilfen in der Not
Die Energiekrise betrifft uns alle.
Es ist nötig, dass wir bewusst mit allen Arten von Energie umgehen und Energie einsparen, als Beitrag zur Versorgungssicherheit. Schon mit einfachen Maßnahmen lässt sich Energie einsparen – die Stadtwerke haben Tipps hierzu zusammengestellt.
Tipps der Stadtwerke Ingolstadt zum Energiesparen
Auch die Stadt Ingolstadt hat für ihre Gebäude und Einrichtungen verschiedene Einsparmaßnahmen bereits umgesetzt. Beispielsweise werden öffentliche Gebäude nachts nicht mehr beleuchtet, Heiztemperaturen reduziert und die laufende Umrüstung der Straßenbeleuchtung konsequent fortgesetzt.
Maßnahmen der Stadt Ingolstadt zum Energiesparen
Viele Bürgerinnen und Bürger haben aktuell die Befürchtung, dass sie die steigenden Energiepreise nicht mehr aus ihrem verfügbaren Haushaltseinkommen bestreiten werden können. Daher möchte die Stadt Ingolstadt auf mögliche Unterstützungsleistungen bei steigenden Heizkosten aufmerksam machen. Auch wer sonst keine Sozialleistungen bezieht, kann unter Umständen finanzielle Unterstützung erhalten. Hierzu beraten Jobcenter und Amt für Soziales. Informationen, Kontaktdaten und verschiedene Rechenbeispiele hat das Sozialreferat zusammengestellt.
Unterstützungsmöglichkeiten durch die Stadt Ingolstadt
Härtefallregelung für Privathaushalte, die mit Heizöl, Gas oder Pellets heizen / Anträge für 2022 möglich
Aufgrund des Ukrainekriegs und der stark gestiegenen Energiepreise sind im Dezember 2022 Härtefallhilfen für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger (z.B. Heizöl, Gas oder Pellets) beschlossen worden. Wie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales jetzt mitteilt, haben sich Bund und Länder nun auf die Details einer Härtefallregelung für Privathaushalte verständigt.
Antragsberechtigt sind die Eigentümer oder Mieter eines Privathaushalts. Wird eine Feuerstätte zentral für mehrere Haushalte betrieben, sind Vermieter oder Wohnungseigentumsgemeinschaft antragsberechtigt. Diese müssen die Härtefallhilfen dann an die Privathaushalte weitergeben.
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales stellt einen Onlinerechner bereit, mit dem Privathaushalte bereits jetzt berechnen können, ob und in welcher Höhe ihnen Hilfen zustehen. Außerdem ist eine Info-Hotline für interessierte Bürgerinnen und Bürger freigeschalten (Tel.: (089) 599 760 611 22, Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr).
Voraussetzung für den Erhalt von Härtefallhilfen ist, dass die Kosten mehr als doppelt so hoch sind als der bundeseinheitliche Referenzpreis. Ist das der Fall, werden von diesen Mehrkosten 80 Prozent erstattet. Der Erstattungsbetrag muss mindestens 100 Euro je Privathaushalt betragen. Zu den nicht leitungsgebundenen Energieträgern zählen: Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle.
Weitere Informationen und der Rechner sind auf den Seiten des Ministeriums zu finden: www.stmas.bayern.de/energiekrise
Wie das Ministerium informiert, ist für die Antragsberechtigung grundsätzlich das Lieferdatum des Energieträgers maßgeblich. Das Lieferdatum befindet sich in der Regel auf der Rechnung des Energielieferanten. Das Lieferdatum muss innerhalb des sog. Entlastungszeitraums (1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022) liegen.
In Bayern kann auch auf das Bestelldatum abgestellt werden, sofern Nachweise erbracht werden (z.B. Bestellbestätigung), dass die Bestellung innerhalb des o.g. Entlastungszeitraums aufgegeben wurde und die Lieferung bis spätestens 31. März 2023 erfolgte.
Unterstützung für Vereine in der Energiekrise
Stadt möchte Bedarf feststellen
Steigende Energiepreise betreffen auch die Ingolstädter Vereine. Die Stadt will daher Vereine unterstützen, die überwiegend ehrenamtlich und gemeinnützig tätig sind und soziale, karitative oder kulturelle Zwecke verfolgen. Dort, wo die beschlossenen Unterstützungen von Bund und Land für Vereine nicht greifen, will die Stadt aktiv werden.
Auf Bitten von Oberbürgermeister Dr. Christian Scharpf soll daher zunächst in einer Umfrage ermittelt werden, wie sich die Situation bei den Ingolstädter Vereinen darstellt, welche Auswirkungen die Energiekrise bereits hat und welche Unterstützung konkret nötig wäre.
Hierzu steht unter www.ingolstadt.de/vereinshilfen ein Formular bereit, mit dem bis Ende des Jahres 2022 Vereine Unterstützungsbedarf signalisieren können. Auf Grundlage der eingehenden Rückmeldungen wird die Verwaltung dann konkrete Fördermöglichkeiten erarbeiten.
Für Sport- und Schützenvereine wird in einem gesonderten Verfahren im Rahmen der Sportförderrichtlinien ein erhöhter Energiekostenzuschuss ausgereicht.
Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise sowie Sorgen vor einer Gasmangellage und einer weiter steigenden Inflation wirken in alle Bereiche unserer Gesellschaft und treffen neben der Bevölkerung auch die Unternehmen.
Die städtische Wirtschaftsförderungsgesellschaft IFG möchte betroffene Betriebe aus der Region, die Fragen und Unterstützungsbedarf haben, so gut wie möglich informieren. Auf einer Sonderseite werden Informationen zur aktuellen Lage der Energieversorgung in Deutschland sowie zu Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen zusammengefasst und regelmäßig aktualisiert.
Das Informationsangebot der IFG finden Sie unter: www.ingolstadt-ifg.de/energie
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