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Kosten & Gebühren

Wer eine Amtshandlung veranlasst, ist gemäß dem Kostengesetz zur Zahlung der Kosten verpflichtet. Das heißt, dass bei allen baurechtlichen Antragsverfahren, außer bei einer Genehmigungsfreistellung sowie bei bauaufsichtlichen Verfahren, Gebühren für die Bearbeitung zu entrichten sind.

Die Höhe der Kosten wird nach dem Kostenverzeichnis ermittelt und ist in der Regel abhängig von den Baukosten.

 

Das Bauordnungsamt gibt Ihnen gerne Auskunft über die zu erwartenden Kosten.