Seiteninhalt
Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
Redaktionell verantwortlich
Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Stand: 02.12.2021
Stand: 02.12.2021