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Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten als Wahlhelfer

Ihre Daten werden zur Durchführung und Vollzug des Wahlrechts bei der aktuellen und für zukünftige Wahlen und Abstimmungen verarbeitet. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO in Verbindung mit den Vorschriften folgender Wahlgesetze:

  • Gesetz über Landtagswahl, Volksbegehren, Volksentscheid und Volksbefragung
  • Verordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
  • Bundeswahlgesetz
  • Bundeswahlordnung
  • Gesetz über die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
  • Europawahlordnung
  • Gesetz über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, des Kreistages und der Landräte
  •  Wahlordnung für Gemeinde- und Landkreiswahlen
  • Satzung der Stadt Ingolstadt zur Wahl des Migrationsrats

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen verwendet. Eine Weitergabe erfolgt lediglich an die Wahlvorstände des jeweiligen Wahl- bzw. Stimmbezirks.
Daten von Wahlhelfern werden nach der Erhebung bei der Stadt Ingolstadt so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung zukünftiger Wahlen und Abstimmungen erforderlich ist. Die Speicherung Ihrer Daten für zukünftige Wahlen und Abstimmungen können Sie jederzeit widersprechen.

Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten ist die Stadt Ingolstadt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Telefon 0841 305-0, stadtverwaltung@ingolstadt.de.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Ingolstadt erreichen Sie unter Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, datenschutz@ingolstadt.de.

Weitere Informationen zum Datenschutz einschließlich zu Ihren Rechten sind auf der Internetseite www.ingolstadt.de/Datenschutz unter dem Punkt Datenschutzerklärung abrufbar.