Informationen zum Brexit
Stand: 01.06.2021
Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist zum 01.02.2020 aus der Europäischen Union ausgetreten.
Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die vor dem 01.01.2021 mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, erhalten einen Aufenthaltstitel nach dem Austrittsabkommen. Sollten Sie erst kürzlich in Ingolstadt zugezogen sein und die bisher zuständige Ausländerbehörde noch keinen Aufenthaltstitel ausgestellt haben, nehmen Sie bitte unter auslaenderamt@ingolstadt.bayern.de Kontakt zu uns auf.
Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen, die ab 01.01.2021 mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, müssen einen Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz beantragen. Informationen zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.
Eine Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland bei der zuständigen Meldebehörde ist verpflichtend.
Informationen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die Beschäftigung britischer Staatsangehöriger und ihrer Familienangehörigen ab dem 01.01.2021 finden Sie in der
Folgende Internetseiten bieten Ihnen weitergehende detaillierte Informationen:
- Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat:
- www.bmi.bund.de/brexit-info
- www.bmi.bund.de/brexit-info-en (in englischer Sprache)
- Online-Ratgeber „Living in Germany“ der britischen Vertretungen im Bundesgebiet: www.gov.uk/guidance/living-in-germany
- Britisches Generalkonsulat München
- Telefon: 089 21109-0
- Telefax: 089 21109-144
- www.gov.uk/contact-consulate-munich
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne telefonisch an unsere Servicenummer 0841 305-1529 oder per E-Mail an auslaenderamt@ingolstadt.bayern.de