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Auskunft aus dem Melderegister

Auskunftsarten

Das Meldegesetz sieht die Möglichkeit vor, dass über einen Einwohner eine Auskunft eingeholt werden kann. Grundsätzlich ist hierbei zwischen zwei Arten der Melderegisterauskunft zu unterscheiden:

  • einfache Auskunft
  • erweiterte Auskunft

Inhalt der Auskunft

Grundsätzlich erteilt das Bürgeramt Ingolstadt nur einfache Melderegisterauskünfte einzelner bestimmter Einwohner, die folgende Daten beinhalten:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • Anschriften

Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den oben genannten Daten eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

  • Tag und Ort der Geburt
  • frühere Vor- und Familiennamen
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht
  • Staatsangehörigkeiten
  • frühere Anschriften,Tag des Ein- und Auszugs
  • gesetzliche Vertreter sowie
  • Sterbetag und -ort

Antrag

Melderegisterauskünfte können schriftlich oder mündlich beim Bürgeramt beantragt werden. Eine fernmündliche Beantragung ist nicht möglich.

Gebühren

Für die einfache Melderegisterauskunft wird eine Gebühr von 10 Euro erhoben.
Für die erweiterte Melderegisterauskunft und Archivauskünfte wird eine Gebühr von 12,50 Euro je Fall erhoben.
Wird die Gebühr nicht im Voraus, z. B. durch Beifügung eines Verrechnungsschecks, Briefmarken, Vorabüberweisung etc. entrichtet, werden zusätzlich Auslagen für die Kosten der Nachnahme erhoben. Bei Vorabüberweisungen ist ein entsprechender Nachweis der Anfrage beizufügen.

Onlineauskunft aus dem Melderegister