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Führungszeugnisse / Gewerbezentral­registerauskunft

Antrag

Der Antrag auf Erteilung eines (erweiterten) Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister muss beim Bürgeramt schriftlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses gestellt werden. Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeungis" verlangt. Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist nicht erforderlich.

Der Antrag kann auch online gestellt werden: Führungszeugnisantrag 

Führungszeugnis für Behörden

Wird das Führungszeungnis zur Vorlage bei einer Behörde benötigt, ist die genaue Anschrift der Behörde, sowie der genaue Verwendungszweck anzugeben, wie z. B. Erteilung eines Führerscheins, Gewerbeanmeldung, Gaststättenanmeldung.

Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist jeder Einwohner, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und in Ingolstadt mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. 

Auskunft

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Zentralregisters erteilt.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt circa zwei bis drei Wochen.

Gebühr

Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13 Euro.

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Tel.: 0841 305-1500
Fax: 0841 305-1558
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