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Tierarzneimittel; Mitwirkung beim Vollzug des Arzneimittelgesetzes
Die Kreisverwaltungsbehörden sind zuständig für die Überwachung des Verkehrs mit Arzneimitteln einschließlich Betäubungsmitteln für Tiere und deren Anwendung. Weiterhin überwachen sie z.B. den Verkehr mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln außerhalb von Apotheken.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 24.06.2021
Stand: 24.06.2021