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Behördenwegweiser

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Bürgerversammlung; Teilnahme

Die Bürgerversammlung stellt eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde dar.

Beschreibung

Die Bürgerversammlung dient der Information der Gemeindebürger, der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten und der Verabschiedung von Empfehlungen an den Gemeinderat.

Der erste Bürgermeister ist verpflichtet, mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen. Eine Bürgerversammlung muss darüber hinaus innerhalb von drei Monaten stattfinden, wenn das von mindestens 5 %, in den Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern von mindestens 2,5 % der Gemeindebürger unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt wird. Entsprechende Antragsmöglichkeiten gelten in Gemeindeteilen, die bei Inkrafttreten der Gemeindeordnung (18.01.1952) noch selbständige Gemeinden waren und in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern auch in den Stadtbezirken. Die Tagesordnung darf nur gemeindliche Angelegenheiten beinhalten. Die Einberufung einer Bürgerversammlung kann nur einmal im Jahr beantragt werden.

Den Vorsitz in der Bürgerversammlung führt der erste Bürgermeister oder ein von ihm bestellter Vertreter. Das Wort kann grundsätzlich nur Gemeindeangehörigen erteilt werden; Ausnahmen hiervon kann jedoch die Bürgerversammlung beschließen.

Empfehlungen von Bürgerversammlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Termine & Anträge für Bürgerversammlungen

Bürgerversammlungen

Die Termine für die Bürgerversammlungen und sonstige Veranstaltungen der Bürgerbeteiligung finden Sie auch auf der

Bürgerbeteiligungsplattform.

Alle Informationen werden zeitnah vor der jeweiligen Veranstaltung auf www.ingolstadt-macht-mit.de und über die örtlichen Medien bekanntgegeben. 

Die Tagesordnungen finden Sie im Bürgerinformationssystem.


Allgemeines:

Sollten Sie die Behandlung eines bestimmten Themas in der Bürgerversammlung vorschlagen wollen, können Sie uns hierzu gerne kontaktieren.


Nach der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 18 Abs. 1) ist einmal im Jahr eine Bürgerversammlung abzuhalten. Bürgerbeteiligung wird in Ingolstadt sehr ernst genommen. In Ingolstadt werden deshalb freiwillig mehrere Bürgerversammlungen jährlich durchgeführt. Die Bürgerversammlungen leitet der Oberbürgermeister oder einer seiner Stellvertreter.

Zu Beginn der Bürgerversammlungen gibt es in der Regel einen Rückblick auf die im maßgeblichen Stadtgebiet umgesetzten Maßnahmen und einen Ausblick auf künftige Planungen. Danach folgen aktuelle Themen, die von den Bewohnern, von den Bezirksausschüssen und von der Verwaltung vorgeschlagen worden sind. Es werden Themen von lokalem Interesse behandelt. Hierfür stehen die verantwortlichen Referenten und Fachleute aus der Stadtverwaltung als Gesprächspartner zur Verfügung.
Es folgt eine offene Aussprache, bei der jeder Anwesende Fragen stellen oder seine Meinung bekunden kann. Auf Fragen, die nicht unmittelbar beantwortet werden können erhält der Fragende möglichst innerhalb von zwei Wochen eine Antwort.

Empfehlungen der Bürgerversammlung sind gemäß Art. 18 Abs. 4 Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten zu behandeln.

Weitere Organe für die Bürgerbeteiligung sind die Bezirksausschüsse, die ihre Anliegen in mehreren öffentlichen Sitzungen pro Jahr behandeln. Ingolstadt hat als einzige Stadt in Bayern bereits im Jahr 1967 freiwillig Bezirksausschüsse ins Leben gerufen, die vor Ort unmittelbar mit den Bürgern und für die Bürger arbeiten.

Für Anfragen, Anregungen und Beschwerden steht Ihnen unser Ideen- und Beschwerdemanagement gerne zur Verfügung.

Antragsformular für die Bürgerversammlung

Als Bürger können Sie über den Bezirksausschuss oder über die Verwaltung Themen für die Bürgerversammlung einreichen. Bitte beachten Sie, dass je nach Komplexität des Themas eine Vorbereitungszeit von bis zu 6 Wochen benötigt wird.

Antragsformular für die Bürgerversammlung

Bitte geben Sie hier Ihre Kontaktdaten ein, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.

 

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Hinweise zum Datenschutz:

Ihre Daten werden zum Zweck der Durchführung von Bürgerversammlungen verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i.V.m. Art. 18 GO.

Weiterführende Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf der Internetseite www.ingolstadt.de/datenschutz unter dem Punkt "Datenschutzerklärung".

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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