Coronabedingte Einreisebeschränkungen; Informationen
Die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten.
Beschreibung
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen Reisebeschränkungen auf Grundlage der CoronaEinreiseV aktuell nur bei der Einreise aus sog. Virusvariantengebieten. Hier gelten eine Anmelde- , Nachweis- und Quarantänepflicht. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden weitgehend aufgehoben. Weitere Details zu der Einreise aus Drittstaaten finden Sie auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums (siehe unter „Weiterführende Links).
Die CoronaEinreiseV sieht Pflichten vor, bei und nach der Einreise nach Deutschland vor. Folgende Pflichten werden in der CoronaEinreiseV geregelt:
- Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
- Quarantänepflicht/ Absonderungspflicht
- Nachweispflicht (Testergebnis, Impfnachweis, Genesenennachweis)
- Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer und Verkehrsunternehmen
Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe unter "Weiterführende Links").
Übermittlung Testergebnis bei Einreise aus einem Risikogebiet
Übermittlung Testergebnis bei Einreise aus einem Risikogebiet
Sie sind verpflichtet sich vor Ihrer Einreise unter der digitalen Einreiseanmeldung (www.einreiseanmeldung.de) zu registrieren.
Sollte das hochladen Ihres Testergebnisses (Einreisetest) bei der digitalen Einreiseanmeldung nicht funktionieren oder möchten Sie einen Testnachweis (Freitest) nach der Einreisequarantäne hochladen, nutzen Sie bitte unten stehendes Formular.
Bitte beachten Sie, das Testergebnis muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- schriftlich oder elektronisch
- deutsch, englisch, französisch, spanisch oder italienisch
- Hochrisikogebiete: maximal 48h (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) vor der Einreise erfolgt
- Testnachweis, Genesenennachweis oder Impfnachweis müssen bereits bei Einreise mitgeführt werden
- Anforderungen an die Impfung (Paul-Ehrlich-Institut)
- Aktuelle Risikogebiete nach RKI
Pro Person ist ein eigenes Formular auszufüllen!
Wichtiger Hinweis:
Nach dem Ausfüllen des Formulars klicken Sie bitte auf "Absenden". Daraufhin erscheint eine Zusammenfassung der von Ihnen eingegebenen Daten. Dort klicken Sie bitte auf "Eingaben bestätigen". Erst dann wird Ihre Meldung auch tatsächlich an uns übermittelt. Im Anschluss erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Dies ist Ihr Nachweis, dass wir Ihre Meldung erhalten haben.
Sind diese Unterlagen übermittelt und es erfolgt keine Rückmeldung durch das Gesundheitsamt, ist die Pflicht des Einreisenden erfüllt und die Meldung kann als erledigt betrachtet werden.
Sollten Sie Probleme oder Fragen zum Formular haben, kontaktieren Sie uns bitte unter Telefon 0841 305-1430.
Fristen
Sie müssen grundsätzlich vor der Einreise nach Deutschland eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen, wenn Sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem zum Zeitpunkt der Einreise als Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten haben.
Online Verfahren
Sie können über das Einreiseportal eine digitale Einreiseanmeldung vornehmen.
Formulare
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen, müssen Reisende stattdessen eine Ersatzmitteilung in Papierform ausfüllen. Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Aktuelle Informationen für Reisende zur Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums
- Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums - Aktuelle Informationen für Reisende zur digitalen Einreiseanmeldung des Bundesgesundheitsministeriums
- Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete
- Informationen des Auswärtigen Amts zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
- Häufig gestellte Fragen zum Thema neuartiges Coronavirus
Informationen des Bayerischen Gesundheitsministeriums - Coronavirus - Informationen des Bundesinnenministeriums
z. B. zur Einreise aus Drittstaaten, Informationen in anderen Sprachen