Seiteninhalt

Behördenwegweiser

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

AIDS; Beratung

AIDS-Kranke und HIV-Infizierte sowie deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, können sich an eine Beratungsstelle wenden.

Kostenlose Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV-Testung

Kostenlose Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten und HIV-Testung

Nach Jahren, in denen sich die Anzahl der HIV-Neuinfektionen in Deutschland auf einem relativ gleichbleibenden Niveau von circa 2000 pro Jahr bewegte, lässt sich derzeit ein Aufwärtstrend feststellen, der einer wachsenden Sorglosigkeit mit verändertem Risikoverhalten zugeschrieben wird.

Das HI-Virus www.liebesleben.de/fuer-alle/sexuell-uebertragbare-infektionen/hiv-aids wird am häufigsten durch ungeschützte hetero- und homosexuelle Sexualkontakte und durch gemeinsamen Spritzengebrauch bei intravenös Drogenabhängigen übertragen. Möglich ist auch eine Virusübertragung auf das Kind während Schwangerschaft oder Geburt oder beim Stillen.
HI-Virushaltige Körperflüssigkeit, das bedeutet Blut, Samenflüssigkeit, Scheidensekret oder Muttermilch, muss direkt über eine Verletzung oder durch Spritzen bzw. indirekt über Schleimhautkontakt (an Augen, Nase, Mund, Genitalien oder Darm) in die Blutbahn gelangen, um eine Ansteckung zu verursachen.

Schutz vor Infektion bietet neben partnerschaftlicher Treue in erster Linie die konsequente Nutzung von Kondomen bei Sexualkontakten bzw. die Nutzung eines eigenen, sterilen Spritzenbestecks bei intravenösem Drogenkonsum, außerdem das Tragen von Einmalhandschuhen bei jedem Kontakt zu möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten.

Eine Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten sowie eine Blutuntersuchung auf HIV, ist zu den Öffnungszeiten des Gesundheitsamts ohne Anmeldung, anonym, möglich.

Ein zuverlässiges Ergebnis des Bluttests ist jedoch erst sechs Wochen nach dem eventuellen Infektionszeitpunkt zu erwarten.

Weitere Informationen:

>> Fremdsprachige Informationen
>> Robert-Koch-Institut
>> Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
>> Deutsche AIDS-Hilfe e.V.

Beschreibung

Für AIDS-Kranke und HIV-Infizierte sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben den 76 staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern 10 psychosoziale AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen zur Information über HIV/AIDS zur Verfügung. Mit zumindest einer psychosozialen AIDS-Beratungsstelle in jedem Regierungsbezirk hat Bayern ein flächendeckendes, spezialisiertes Aufklärungs- und Beratungsangebot aufgebaut. Die Beratungsstellen, Gesundheitsämter und die AIDS-Hilfen beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme HIV-Antikörpertests an.

Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden.

Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen