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Behördenwegweiser

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Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche Ausschreibung oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren rechtfertigen.

Vergabe, Ausschreibung, Markterkundung

Vergabe & Ausschreibung

Die Stadt Ingolstadt bedient sich bei der Durchführung von Ausschreibungen der Vergabeplattform:

www.vergabe.bayern.de  bzw. www.meinauftrag.rib.de  
 
Zusätzlich werden die öffentlichen und europaweiten Vergabeverfahren konventionell im jeweiligen Amtsblatt (Amtliche Mitteilungen der Stadt Ingolstadt) sowie über den Donau Kurier und den Staatsanzeiger bekannt gegeben.

Wir empfehlen daher, „www.vergabe.bayern.de“ regelmäßig nach für Sie interessanten Ausschreibungen zu durchsuchen. Dazu können Suchworte nach Fachbereichen oder allgemein „Ingolstadt“ hilfreich sein.

Über eine Beteiligung an den Wettbewerben würden wir uns freuen.

  

Bekanntmachungen:



Verpachtung:

Cafeteria im Bürgerhaus "Neuburger Kasten"

Weitere Informationen zu Verfahren und Bewerbung finden Sie hier: Expose “Neuburger Kasten“ [PDF]

Wir bitten, Ihre aussagekräftige Bewerbung einzureichen bis spätestens
15.12.2023, um 24:00 Uhr, per E-Mail an vergabe@ingolstadt.de

 



Interessensbekundung:

Pächterin für die Schulmensa

der Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Ingolstadt (FOS-BOS)

Näheres finden Sie hier: Pächtersuche FOS BOS [PDF]

Für Rückfragen steht Ihnen die Zentrale Vergabestelle unter der Telefonnummer
0841 305-2450 oder per E-Mail unter vergabe@ingolstadt.de zur Verfügung.

Das Interesse ist formlos unter Darstellung eines Grobkonzepts sowie der Eignung bis
spätestens 29.11.2023, um 24:00 Uhr, per E-Mail an vergabe@ingolstadt.de zu bekunden.

 


 

 

Beschreibung

Bei der Vergabe von Aufträgen und dem Abschluss von Verträgen sind die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat bekannt gegebenen Vergabegrundsätze anzuwenden (siehe "Weiterführende Links").

Erreicht oder übersteigt der Auftragswert den Schwellenwert, der sich aus den einschlägigen europäischen Richtlinien ergibt, so sind auch für kommunale Auftragsvergaben die bundesrechtlichen Vorschriften zu beachten (Vierter Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Vergabeverordnung (VgV),  Sektorenverordnung (SektVO), Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) - siehe "Rechtsgrundlagen").

Der Schwellenwert wird in der Regel in einem Turnus von zwei Jahren durch eine EU-Verordnung aktualisiert. Informationen zu aktuellen Schwellenwerten finden sich unter "Weiterführende Links".

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Zivilprozessweg vor ordentlichen Gerichten

Bei Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte Nachprüfungsverfahren in erster Instanz durch die Vergabekammern der Länder

Weiterführende Links

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