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Vollautomatisierte Umschreibung eines Fahrzeuges mit Halterwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser »AusweisApp2« oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
- i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen
- Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
- Antragsdaten werden automatisiert validiert
- Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren
- Eingaben und Antragstellung bestätigen
- Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt
- Bei Kennzeichenwechsel: Plaketten auf das Kennzeichen aufbringen
Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).