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Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht

Verkehrsrechtliche Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO

Die Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegerecht für die besondere Inanspruchnahme der öffentlichen Straße und die verkehrsrechtliche Anordnung  nach dem Verkehrsrecht wegen der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs werden in einem Bescheid zusammengefasst.

Vor Beginn von Arbeiten (Aufstellung eines Krans, eines Containers, eines Gerüsts, einer Hebebühne oder Verlegung von Leitungen bzw. Hausanschlüssen) auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen müssen die Unternehmer/die Bauunternehmer frühzeitig einen schriftlichen Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung stellen.

Hierfür sind erforderlich:

  • schriftlicher Antrag mit Angaben zur Lage der Arbeitsstelle und zum zeitlichen Rahmen der Arbeiten
  • auf den Einzelfall abgestimmter Verkehrszeichenplan (ggf. Regelplan)
  • weitere im Einzelfall wichtige Unterlagen wie Umleitungsplan, Spartenpläne, Gestattungsvereinbarungen etc.

Für die Anordnung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Diese beinhaltet die Gebühr für die verkehrsrechtliche Anordnung und die anfallende Sondernutzungsgebühr.

Um eine fristgerechte Bearbeitung sicherstellen zu können, muss der Antrag vollständig innerhalb einer Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen per E-Mail eingehen.