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Erben von Schusswaffen
Wer eine Schusswaffe erbt, braucht kein Bedürfnis und keine Sachkunde nachzuweisen, sofern er binnen eines Monats nach Annahme der Erbschaft die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte beantragt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Erblasser die Waffe rechtmäßig, nach den Vorschriften des Waffengesetzes besaß.
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung muss außerdem stets gegeben sein.
Formular:
Waffenbesitzkarte - Erben
(PDF, 120 kB, 03.07.2008 | Dokument vorlesen)