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Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sich Wahlberechtigte vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen diese einen sogenannten Wahlschein schriftlich oder online beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Der Antrag muss dem Wahlamt spätestens am Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr, vorliegen.

Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.
Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Ihre Ansprechpartner zu den Themen Briefwahl und Wählerverzeichnis

Wahlamt der Stadt Ingolstadt
Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt
E-Mail: briefwahl@ingolstadt.de
Telefon: 0841 305-1266
Telefax: 0841 305-1269