Seiteninhalt

Denkmalschutz

Denkmalschutz in Ingolstadt, 100-Türme-Programm und Tag des offenen Denkmals

Nur wenige deutsche Städte verfügen noch über einen Altstadtgrundriss, der die Stadtgeschichte so eindrucksvoll vergegenwärtigt und erlebbar macht wie Ingolstadt. Die Entscheidung im 19. Jahrhundert, Ingolstadt zur Landesfestung auszubauen, hat der Stadt eine der beeindruckendsten Festungsanlagen Deutschlands beschert.

Innerhalb der mittelalterlichen Stadtmauer gibt es in der Altstadt über 500 Einzelbaudenkmäler gemäß Art. 1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG). In der Mehrzahl handelt es sich dabei um Bürgerhäuser. Wichtige, das Stadtbild prägende Baudenkmäler sind unter anderem das Neue Schloss, die Obere Pfarrkirche (Münster), die Kirche Maria de Victoria, die Hohe Schule. Hinzu kommen die Festungsanlagen des 19. Jahrhunderts, die teilweise auch unterirdisch sind. Aber auch Gebäude aus dem 20. Jahrhundert sind bereits in der Denkmalliste verzeichnet. So zum Beispiel das Stadttheater aus dem Jahr 1966, eines der jüngsten Baudenkmäler Bayerns.
 
Das gesamte Altstadtbild mit seinen Festungsanlagen ist als Ensemble gemäß Art. 1 Abs. 3 Denkmalschutzgesetz ausgewiesen und gewürdigt. Für Denkmäler und ihre nähere Umgebung gelten die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes.

Die Stadt Ingolstadt übt die Funktion der sogenannten Unteren Denkmalschutzbehörde aus. Die Beratung und Betreuung von privaten und öffentlichen Denkmaleigentümern und allen an der Denkmalpflege Beteiligten steht für die Verantwortlichen an erster Stelle.

Nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes ist für Maßnahmen an Baudenkmälern bzw. Maßnahmen in der Nähe, welche sich auf das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken können, eine denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz erforderlich. Bei beabsichtigten baulichen Maßnahmen ist deshalb eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Unteren Denkmalschutzbehörde empfehlenswert.

Werden Bodeneingriffe in Bereichen beabsichtigt, in denen Bodendenkmäler bekannt sind oder vermutet werden, ist hierfür ebenfalls eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Einen Überblick über sämtliche bekannten Bau- und Bodendenkmäler im Stadtgebiet erhalten Sie im »BayernViewer-denkmal«.

Denkmalschutz in Ingolstadt

Alle im Stadtgebiet von Ingolstadt vorhandenen Baudenkmäler sind in einer Denkmalliste aufgeführt. Dort werden die Denkmäler nach Straßen und Hausnummern geordnet und mit einem Kurztext versehen. Für die Stadt Ingolstadt liegt zudem eine Denkmaltopographie vor (Becker, F., Grimminger, C., u.a.: Denkmäler in Bayern – Stadt Ingolstadt, München 2002). Diese enthält ausführlichere Beschreibungen zu den Baudenkmälern, ergänzt durch Bild- und Planmaterial. Die Denkmaltopographie vermittelt ein anschauliches Bild der Vielfalt des kulturellen Erbes der Stadt Ingolstadt und stellt eine wichtige Grundlage für die Denkmalerhaltung dar.

Finanzierungshilfen für den Erhalt von Baudenkmälern

Alle Bau- und Sanierungsplanungen im Bereich der Altstadt sind in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde durchzuführen. Des Weiteren ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege erforderlich.

Für die Erhaltung und Instandsetzung der Denkmäler können Finanzierungshilfen, zum Beispiel des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und des Bezirks Oberbayern, beantragt werden. Es werden nur die Kosten bezuschusst, die bedingt durch denkmalpflegerische Auflagen den üblichen Erhaltungsaufwand übersteigen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht. Neben Zuschüssen, die im Einzelfall gewährt werden können, gibt es unter dem Gesichtspunkt von Denkmalschutz und Denkmalpflege eine Reihe von Steuervergünstigungen (zum Beispiel Sonderabschreibung nach § 7i EstG).

Einen Überblick über die Bandbreite der Steuervergünstigungen, Fördermöglichkeiten und weitere Informationen für Denkmaleigentümer gibt es unter www.blfd.bayern.de

100-Türme-Programm

Mit dem 100-Türme-Programm der Stadt Ingolstadt soll die historische Stadtmauer mit ihren zahlreichen ehemaligen Wehrtürmen stärker in das Bewusstsein der Ingolstädter Bevölkerung gerückt werden. Mit Fördermitteln der Städtebauförderung und der Denkmalpflege sollen für die Eigentümer der Stadtmauer und deren Türme einerseits Anreize für die Instandsetzung geschaffen werden und andererseits den Türmen ihr ursprüngliches historisches Aussehen zurückgegeben werden.

Einst wurde Ingolstadt auch die „Hunderttürmige Stadt“ genannt – ad centum turres. Von diesen ehemaligen Wehrtürmen haben sich über die Jahrhunderte immerhin über 50 Türme erhalten. Manche sind noch Zinnen bewehrt, andere tragen mittlerweile ein Flach-, Stufen- oder Satteldach.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 25.10.2018 wurde die Gestaltungs- und Förderrichtlinie der Stadt Ingolstadt zum Erhalt und zur Aufwertung der historischen Stadtmauer, der Türme und des direkten Umfeldes beschlossen. Neben gestalterischen Vorgaben werden hier auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten dargelegt.

Weitere Informationen zur Geschichte der Ingolstädter Stadtmauer erhalten Sie hier.