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21.05.2021

Unvorhergesehene Ausgaben durch Corona

Stadtrat beschließt Nachtragshaushaltssatzung

Gegen die Stimmen der Freien Wähler und der AfD hat der Stadtrat in seiner letzten Sitzung die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen.

„Die weiterhin vorherrschende Corona-Pandemie erfordert auch in Ingolstadt Ausgaben, die in dieser Form und Höhe nicht vorgesehen waren“, so Finanzreferent Franz Fleckinger in seiner Vorlage für den Stadtrat: „Das betrifft vor allem die für die eingerichteten Impfzentren, das Testzentrum sowie die Schnelltestzentren anfallenden Sach- und Personalausgaben. Für diese Ausgaben wurde vom Land eine vollständige Erstattung zugesagt, die der Stadt Ingolstadt noch in diesem Jahr zufließen soll. Deshalb wurden für die anfallenden Ausgaben entsprechende Einnahmen eingeplant.

Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2021 wurde im Dezember eine pauschale Kürzung der Sachausgaben vorgenommen. Aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Maßnahme wurden sämtliche Haushaltsstellen im Bereich der Sachausgaben sowie Zuwendungen und Zuschüsse bis auf wenige Ausnahmen gekürzt. Dabei waren auch Haushaltsstellen betroffen, bei denen sich im Nachgang gezeigt hat, dass eine pauschale Kürzung problematisch ist, da für diese Ausgaben vertragliche Verpflichtungen oder entsprechende Stadtratsbeschlüsse vorliegen. Im Zuge des Nachtragshaushaltes werden die Ansätze dieser Haushaltsstellen wieder entsprechend angepasst, um den zu leistenden Verpflichtungen gerecht zu werden.

Aufgrund von neu zu schaffenden Planstellen muss der haushaltsrechtliche Stellenplan entsprechend angepasst werden, sodass in 2021 nun rd. 524.000 Euro mehr Personalausgaben zu veranschlagen sind, als ursprünglich eingeplant. Zusätzlich steigen die Personalkosten auch durch den Übergang des Personals der Gemeinnützigen Ingolstädter Veranstaltungs GmbH an die Stadt Ingolstadt. Da sich mit der Rückgliederung und der damit verbundenen Neuausweisung optimierter Regiebetriebe in der Haushaltssatzung die Kreditaufnahmen, die Verpflichtungsermächtigungen und die Höhe der Kassenkredite ändern, ist eine Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.

Im Vermögenshaushalt wurden für Investitionsmaßnahmen, die im laufenden Jahr durch den Stadtrat beschlossen wurden, entsprechende Ansätze neu mit veranschlagt.
Der für das Haushaltsjahr 2021 ermittelte und veranschlagte Ansatz der Gewerbesteuer kann im Rahmen der heute vorliegenden Erkenntnisse auf 69 Mio. Euro angehoben werden und dient damit zugleich zur Deckung der zusätzlich anfallenden Ausgaben.
Im Verwaltungshaushalt erfolgt die Deckung über Erstattungen des Landes sowie die Erhöhung des Gewerbesteueransatzes von 48,2 Mio. Euro auf 69 Mio. Euro. Zudem reduziert sich dadurch die Zuführung vom Vermögenshaushalt um 16,53 Mio. Euro. Der Ausgleich im Vermögenshaushalt erfolgt über eine Rücklagenentnahme, die sich aufgrund Mehreinnahmen um 15,10 Mio. Euro vermindert.“