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Realisierungswettbewerb Kammerspiele

Zur Verdeutlichung zum Ablauf des Verfahrens

Der Realisierungswettbewerb Kammerspiele hat drei Preisträger ergeben. Deren Entwürfe sind somit in Architektur, städtebaulicher Wirkung und Standort festgesetzt. Diese Kriterien wurden bereits durch das Preisgericht gewertet und fließen unverändert mit einem Anteil von 40 Prozent in die Gesamtbewertung des Verhandlungsverfahrens mit ein.
Für dieses jetzt anschließende Verhandlungsverfahren für die Vergabe der Architektenleistung mussten die drei Preisträger konkrete Lösungsvorschläge zur Umsetzung vorlegen. Hierbei sind unter anderem folgende Inhalte gefordert: Tragwerkskonzept, Erläuterungsbericht, Schnitte und Grundrisse zum Umgang mit dem Bestand und eine Kostenschätzung.
Diese Lösungsvorschläge wurden Ende Januar 2020 von den drei Preisträgern eingereicht. Sie werden nun durch die INKoBau und externe Experten analysiert und gewürdigt. Das Ergebnis dieser Analyse und Vorbewertung wird noch im 1. Quartal 2020 dem vom Stadtrat bestimmten Vergabegremium (bestehend aus Stadträten, Vertretern Verwaltung und ergänzenden Fachleuten) zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Als Ergebnis des Verfahrens wird dann derjenige Bieter feststehen, der die gestellten Anforderungen am besten erfüllt. Dieses Ergebnis wird veröffentlicht.
Im nächsten Schritt entscheidet der Stadtrat im 2. Quartal 2020, ob dieser „beste Bieter“ mit der Umsetzung der Architektenleistung beauftragt wird.
Bis zum Ergebnis des Vergabegremiums handelt es sich um ein rechtlich normiertes Verfahren, in dessen Verlauf Details der Lösungsvorschläge nicht veröffentlicht werden dürfen.
Dieses Verfahren unterliegt den Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV). § 5 VgV regelt den Grundsatz der Vertraulichkeit. Danach darf der öffentliche Auftraggeber keine von den Unternehmen übermittelten Informationen, insbesondere keine Angebotsinhalte weitergeben – auch nicht in Kernaussagen!
Bis zum Abschluss des Verhandlungsverfahrens muss sichergestellt sein, dass die anderen Bieter keine Kenntnis von den Inhalten der anderen Angebote/Lösungsvorschläge erhalten. Das wäre bei einer vorherigen Bekanntmachung der Lösungsvorschläge nicht mehr gewährleistet.
Dieses Vorgehen entspricht, da gesetzlich vorgeschrieben, dem üblichen Verfahren – auch im vorangegangenen Realisierungswettbewerb wurden Ergebnisse und Beiträge erst nach Abschluss der Preisgerichtssitzung (und damit des Wettbewerbs) veröffentlicht.