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13.11.2020

Runder Tisch Ärzte und Apotheken befasst sich mit Impfzentrum Ingolstadt

Am Donnerstagabend trat unter der Leitung von Stadtdirektor Hans Meier der Runde Tisch “Ärzte und Apotheker” virtuell zusammen. In diesem Gremium beraten sich Vertreter der Stadt Ingolstadt, des Gesundheitsamtes, des Klinikums, des Ärztlichen Kreisverbands, des Gesundheitswesens der Audi AG, der Versorgungsarzt der Kassenärztlichen Vereinigung und der Sprecher der örtlichen Apotheker zu aktuellen Fragen rund um das lokale Corona-Geschehen und organisatorische Themen. Bürgermeisterin Dr. Dorothea Denke-Stoll nahm ebenso teil.

Wichtiges Thema war hierbei die Abstimmung über ein geplantes Impfzentrum für die Stadt Ingolstadt.

Der Bayerische Ministerrat hat Ende Oktober das Impfkonzept für den Freistaat beschlossen – demnach sollen auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte lokale Impfzentren aufgebaut werden, die von den jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden organisiert werden.
Diese haben am Dienstag die Aufforderung erhalten, mit entsprechenden Vorbereitungen zu beginnen.

Als zuständige Koordinatoren für den Aufbau des örtlichen Impfzentrums in der Stadt Ingolstadt wurden Ordnungs- und Sicherheitsreferent Dirk Müller und der stellvertretende Sozialreferent Isfried Fischer bestimmt. Bis Mitte Dezember soll an einem zentralen Standort im Stadtgebiet eine räumliche Möglichkeit geschaffen werden, den vom Freistaat bereitgestellten Impfstoff zu verabreichen. Hierzu müssen unter anderem Bedingungen geschaffen werden, um eine größere Menge an Personen unter Corona-Bedingungen impfen zu können. Dabei sind Lagertemperaturen für den Impfstoff von minus 70 Grad Celsius zu gewährleisten und entsprechende Ultratiefkühlschränke zu beschaffen. Für die Umsetzung des Impfkonzepts stellt die Staatsregierung für Sofortmaßnahmen bayernweit zunächst rund 100 Mio. Euro zur Verfügung.

Vorgesehen ist auf freiwilliger Basis zunächst eine Impfung für:

  • Besonders vulnerable Gruppen wie Menschen hohen Alters, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie Betreute und Bewohner in stationären und teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung;
  • Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko etwa aufgrund ihres Berufs (insbesondere medizinisches und pflegerisches Personal);
  • Berufsgruppen aus sensiblen Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Polizei, Feuerwehr und Gesundheitswesen;
  • Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko aufgrund äußerer Umstände wie zum Beispiel beengte Wohnverhältnisse.

Weiterhin unterstrichen die Teilnehmer des Runden Tisches, dass ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht nur gültig sind, wenn ein medizinischer Grund nach konkreter Diagnose vorliegt und dies im Attest dargestellt wird – allgemeine Atteste, ohne Beschreibung der Symptomatik, seien nicht zulässig und dürften nicht anerkannt werden.

Auch wurde neuerlich wiederholt, dass wirksamster Schutz vor einer Ansteckung die konsequente Befolgung der geltenden AHA+L-Regeln ist: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagesmaske tragen – und gerade in Herbst und Winter regelmäßig den Raum zu lüften.

13.11.2020, 13:40 Uhr