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14.02.2021

Örtliche Allgemeinverfügungen verlängert

Der Freistaat Bayern hat am 13. Februar die Gültigkeit der 11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verlängert. Diese gilt nun bis 7. März 2021.

Analog dazu hat auch die Stadt Ingolstadt die örtlichen Allgemeinverfügungen zur Definition der Bereiche für die Gültigkeit der Maskenpflicht und des Alkoholverbots bis einschließlich 7. März 2021 verlängert.

Sie sind im Wortlaut abrufbar auf der städtischen Homepage in der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ unter www.ingolstadt.de/amtliche.