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26.03.2021

Inzidenzwert am Freitag über 50

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung legt fest, dass die örtlichen Kreisverwaltungsbehörden immer freitags den jeweiligen Inzidenzwert amtlich bekannt zu machen haben. Aus dem Freitagswert ergibt sich, welche Stufe für Schulen (aktuell nicht relevant wegen Osterferien) und Kinderbetreuung in der kommenden Woche gilt.

Die maßgebliche 7-Tages-Inzidenz des Robert-Koch-Instituts liegt am heutigen Freitag mit 77,2 über dem Schwellenwert von 50. Es bleibt somit bei den Regelungen, die bereits in dieser Woche galten:

Für die Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Stadtgebiet Ingolstadt bedeutet dies: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, können die Einrichtungen nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).

Eine entsprechende Amtliche Bekanntmachung hierzu ist unter www.ingolstadt.de/amtliche zu finden.

12. Bay. IfSMV, § 18 Abs. 1, S. 4:
„Abweichend von § 3 bestimmt die zuständige Kreisverwaltungsbehörde durch amtliche Bekanntmachung jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts. 5Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.“

26.03.2021, 13:45 Uhr